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Stornierung eines Dienstleistungsvertrages

 
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refrag
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 13:35    Titel: Stornierung eines Dienstleistungsvertrages Antworten mit Zitat

Kann ich einen unterschriebenen Dienstleistungsvertrag( für eine Werbeanzeige) stornieren weil der Mitarbeiter im vorherigen Gespräch vor Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer und noch einen anderen Betrag verschwiegen hat? Habe mehrmals nachgefragt wegen meinem eigenen Limit, daß ich nur ausgeben konnte ob noch etwas hinzukommt und er bestätigte mir mündlich, daß nichts mehr hinzukommt.
Nun sagte mir der Chef der Firma das müsse ich schriftlich machen und das gehe nur wegen wichtigem Grund und knallete mir den Hörer auf.
Interessannterweise wurde mir beim ersten Kontakt die Dienstleistung viel billiger angeboten und ich habe dem Berater gesagt mehr wie den Betrag habe ich nicht zur Verfügung und es ging schon ein kleines bischen darüber hinaus.
Das Problem ist den Vertrag habe ich am 7.10. abgeschlossen und habe die Rechnung erst letzte Woche erhalten und die war vom 24.11.
Ich hatte das Beratergespräch öffentlich nicht zuhause was wahrscheinlich ein Nachteil für mich ist.
Klar ist ich habe in dem Vertrag übersehen daß unter den Beträgen kleingedruckt stand daß die Mehrwertsteuern und ein Portobetrag hinzukommen.
Aber habe ich als Kunde nicht zu erwarten, daß ich bei einer Frage eine richtige korrekte Antwort bekomme?
Fällt das schon unter Betrug oä?
Ich wäre dankbar für Ratschläge wegen der Stornierung.
Ich fühle mich von dem Verein echt betrogen und habe keine Lust mehr auf deren Dienstleistung.Habe bereits ein Schreiben hingeschickt mit der Aufforderung der Stornierung, warte nun auf Antwort.
Ich bin dankbar für Ratschläge wegen der Rechtslage.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, dass es sich beim Kunden um einen Gewerbetreibenden handelt. Dann muss man eigentlich immer damit rechnen, dass einem lediglich Nettobeträge genannt werden.
Wenn der Berater auf Nachfragen des Kunden sich dazu nicht oder falsch äußert ist das zwar kein gutes Geschäftsgebaren aber der Kunde müsste diese mündlichen Zusagen des Beraters im Zweifelsfall beweisen können. Kann es dies nicht sieht es wohl schlecht aus, zumal der Vetrag unterschrieben worden ist und der Grundsatz gilt: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Hiermit
refrag hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist den Vertrag habe ich am 7.10. abgeschlossen und habe die Rechnung erst letzte Woche erhalten....

soll vermutlich auf die Widerrufsfrist angespielt werden.
Diese gilt aber nur bei Geschäften mit Verbrauchern, nicht mit Gewerbetreibenden.
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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refrag
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 21:34    Titel: Kleiner Erfolg Antworten mit Zitat

Hallo Nordlicht, danke für deine Message auf meinen Beitrag...
also folgendes kam auf meinen Brief, die Firma hat nach einem Gespräch des Mitarbeiters den Betrag auf den mündlich vereinbarten Betrag reduziert...
ich verlangte nun per mail noch einen Vertrauensbeweis der Firma nämlich eine Liste mit den Orten wo die Werbung erscheinen wird...
das haben sie abgelehnt...also haben die doch Dreck am Stecken...
sie waren noch unverschämt in dem Brief, daß sie meine Forderungen satt haben...so ein Brief schreibt man doch nicht...extra haben sie die Korrektur zeitgleich mit dem ersten Antwortschreiben geschickt, so daß ich nicht mehr rechtzeitig handeln kann...
nun muß ich mir überlegen ob ich weiterhin auf der Stornierung bestehe, aber ich habe keine Rechtsschutz...
was nun? eine Stornierung ist nicht sehr aussichtlos...
sich nun damit zufrieden geben?
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vertrauensbeweis der Firma nämlich eine Liste mit den Orten wo die Werbung erscheinen wird...

Das ist kein Vertrauensbeweis, sondern Grundvoraussetzung für einen solchen Werbevertrag. Ohne jetzt zu wissen, um was es geht (das wäre vielleicht hilfreich gewesen, das zu schreiben). Ich gehe einmal von Anzeigen aus, könnte natürlich auch was anderes sein. Wie sollte man dann wissen, wie der Betrag, der zu zahlen ist, überhaupt zustande kommt bzw. die Leistung erbracht wurde?
Aber dazu muss man natürlich wissen, was vereinbart, sprich unterschrieben wurde.
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refrag
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 12:31    Titel: antwort Antworten mit Zitat

Hallo...
vereinbart waren z.Bsp auf medizin. Plakaten eine Visitenkarteneintrag des Freiberuflers und diese Werbung sollte in einem bestimmten Umgebungsbereich verteilt werden
nun will die Firma den Beitrag drucken ohne Zustimmung des Kunden( des Freiberuflers) und ist nicht bereit die Erscheinungsplätze bekanntzugeben obwohl Kunde das verlangt...
es wurde jedoch nicht vertraglich festgehalten.Vertrag wurde vor ca fünf Wochen unterschrieben und beinhaltet die Gestaltung der Anzeige auf diesen Plakaten, die Stückzahl und die Gestaltung in Farbe.
Der Kunde verlangt dies wegen mangelnden Vertrauens der Firma wegen vorher geschilderten Vorfalles, aber die Firma bleibt hart und rückt die Info nicht rauß...schreibt arrogante Briefe.
Verlangt wird von dem Kunden im übernächsten Monat zu bezahlen für eine Leistung die er dann nicht nachprüfen kann.
Hat der Kunde das Recht die Orte der Werbung zu erfahren? wie sieht da die Sachlage aus?
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

uii, auch auf die Gefahr hin, dass mich jemand korrigiert - ich denke schon, dass der Kunde ein Recht hat, die Verbreitung zu erfahren. Nur: Wenn vertraglich nichts festgehalten wurde, also auch nicht die Auflage oder so, dann bringt das nicht. Dann könnte der Verlag ein Plakat irgendwo aufstellen und sagen: Das war's, was wir für dich tun und jetzt bezahl.
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I-user
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BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, Stückzahl wurde doch vereinbart. Damit ist doch die Auflage gmeint, oder? Wenn die Firma Geld für die erbrachte Leistung verlangt, muss sie doch auf Verlangen nachweisen, dass sie die Leistung tatsächlich erbracht hat Mit den Augen rollen. Sonst hat der Kunde Einrede des nicht erfüllten Vertrages o.a.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Na ja, Stückzahl wurde doch vereinbart. Damit ist doch die Auflage gmeint, oder?

Hm, ich kann nicht entdecken, dass irgendwo etwas über eine Auflage steht. Zudem verwirrt mich, dass mal von Werbeanzeige, mal von Visitenkarte auf Poster und mal von Beitrag die Rede ist.
Aber ansonsten - ganz klar: Der Kunde kann verlangen, dass die erbrachte Leistung für ihn transparent gemacht wird.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

gargamel111 hat folgendes geschrieben::
Hm, ich kann nicht entdecken, dass irgendwo etwas über eine Auflage steht.


Da:
refrag hat folgendes geschrieben::
beinhaltet die Gestaltung der Anzeige auf diesen Plakaten, die Stückzahl und die Gestaltung in Farbe.

Winken
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

oops, danke, hatte es echt nicht gesehen.

Tja, dann steht da aber im Vertrag nicht, was mit den gestalteten und gedruckten Plakaten passieren soll. Gut, das hätte man natürlich im Vorfeld machen sollen, denn durch den Druck allein entsteht dem Kunden ja kein Vorteil. :shock:
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