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Verfasst am: 27.11.08, 00:11 Titel: Unterlassungserklärung fordern wegen unberechtigter Abb.
Hallo!
Aus Interesse: Kann man von einem Unternehmen eine Unterlassungserklärung einfordern, wenn es trotz zurückgezogener Einzugsermächtigung weiterhin vom Konto Abbuchungen durchführt?
Einfordern kann man immer (und alles). Ob man es bekommt bzw. ob es die Mühe wert ist, sollte dabei vielleicht mal betrachtet werden. Bucht das Unternehmen weiterhin ab, buche ich weiterhin zurück und das Unternehmen trägt jedesmal die Kosten für die Rücklastschriften.
Über die Geldbörse erreicht man oftmals die grösste Motivation, Verhaltensweisen beim Gegenüber in Überlegung zu bringen
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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