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Verfristung / Verjährung

 
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:18    Titel: Verfristung / Verjährung Antworten mit Zitat

Hallo
eine Kanzlei trennt sich. Sozietät. Mandat liegt seit Anfang 2007 in der Kanzlei, angenommen und bestätigt. Klage sollte wegen Anwaltshaftung eingereicht werden, da aber der zu verklagende A. noch Mandate führte, nicht sofort. Die Kanzlei trennt sich nun Mitte dieses Jahres. Die Liste der Mandatsmitnahme - Zustimmung wird von mir bestätigt.
Nun stelle ich fest, dass der Anwalt das Mandat gar nicht mehr kennt. Auf der Übernahmeliste finde ich dieses Mandat auch nicht. Der Anwalt wurde von mir informiert, dass er doch bitte das Mandat zu Ende bringen solle, also klage einlegen. Er kennt den Fall nicht, keine Unterlagen wie Original Urteile sind nicht in der neuen Kanzlei. Wo ist das Mandat geblieben bzw. wer hat es nun übernommen, der anwalt der ausgetreten ist und damals das Mandat angenommen hat oder der der in der alten Sozietät Kanzlei verblieben ist. 2009 verfristet der Anspruch. Wie ist die Rechtslage ?
Danke
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wem wurde den Vollmacht/der Auftrag erteilt? Standen in der Vollmacht alle Anwälte der Kanzlei oder nur einer?
_________________
Gruß
Peter H.
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Sie wurde nicht personifiziert
Gruß
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann müsste m.E. nach außen hin alle in Betracht kommenden Anwälte als Auftragnehmer in Frage kommen; wo sich die Akte letztendlich befindet und wer sie nach interner Verteilung entsprechend bearbeitet, muss m.E. den Auftraggeber erstmal nicht interessieren.
_________________
Gruß
Peter H.
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
und danke für den Hinweis.

Dasa Problem an der Sache ist folgendes. Ein Anwalt wurde bereits von mir informert, bin ich in der Verpflichtung dieses beim 2. ebenfalls zu tun ? Kommt es zum Haftpflichtfall "schmeissen" beide mir Ihre Mandate vor die Füsse. Dies wäre heikel ,da der eine einen Arzthaftungsprozess führt, der Andere, ok, das könnte man verschmerzen. Aber ein Kollgein eine Sache vor dem BGH hat.

GRuß
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