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abgetrenntes Verfahren wegen Steuerhinterziehung

 
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Gimi
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Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 16:21    Titel: abgetrenntes Verfahren wegen Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

folgender Sachverhalt:

Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsgewährung/Bestechung seit 2001, Abschluss des Verfahrens durch Strafbefehl 2004 (rechtskräftig).

Nun erreicht mich eine Mitteilung des Finanzamtes über ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren (Steuerhinterziehung), angeblich sei das Verfahren von der ursprünglich ermittelnden Staatsanwaltschaft in 2003 abgetrennt worden.

Meine Frage:

Geht so etwas und kann für die gleiche Tat nun ein zweites Strafverfahren durchgeführt werden bzw. kann ein Verfahren einfach so abgetrennt werden ohne dass dies mit entsprechenden Einspruchsmöglichkeiten mitgeteilt wird ?

Danke vorab für eure Antworten
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gimi
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Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

..nur rein interessehalber (natürlich werd' ich morgen meinen Anwalt reaktivieren..bzw. mir einen Anwalt suchen, wirklich gut beraten fühle ich mich da nämlich nicht, weil darauf nicht hingewiesen wurde):

Wenn ich wegen Raub verurteilt werde kann doch nicht hinterher noch ein Verfahren wegen Diebstahls durchgeführt werden (oder ?)...und wenn wenn ein geschäftlicher Zahlungsvorgang hinterher als Begünstigung oder Bestechung bewertet wird (...klar hab' ich das nicht gewusst...oder wissen wollen Winken ) ist das doch steuerrechtlich immer relevant, also der gleichen Tat zuzuordnen, und dafür soll man doch eigentlich nicht mehrfach bestraft werden können.
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich eben nicht um die gleichen sondern um verschiedene Straftaten.
Die Vorgehensweise der StA, den steuerstrafrechtlichen Teil abzutrennen und an das zuständige FA FuSt / StraFa FA abzugeben, ist recht verbreitet. Ihr Anwalt wird Ihnen nichts anderes erzählen.
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