Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Richterlicher Ermessensmißbrauch = Rechtsbeugung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Richterlicher Ermessensmißbrauch = Rechtsbeugung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:34    Titel: Richterlicher Ermessensmißbrauch = Rechtsbeugung? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
Jemand wurde wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und Beleidigung erstinstanzlich zu 60 Tagessätzen verurteilt und geht in Berufung.
In 2. Instanz blieb von den Vorwürfen nur Beleidigung übrig und die Strafe wurde auf 20 Tagessätze reduziert.
Jedoch werden dem Angeklagte die vollen Gebühren auferlegt, weil dies gem. § 473 Abs. 4 StPO angeblich nicht "unbillig" sei.

Mich würde interessieren, ob das im Rahmen einer Ermessensentscheidung zulässig ist, wenn 2 von 3 Tatbeständen nicht erfüllt sind und die Strafe auf 1/3 reduziert wurde. Oder liegt hier ein Ermessensmißbrauch und damit eine Rechtsbeugung vor? M.E. dürften dem Angeklagten nur 1/3 der Kosten zur Last fallen.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das verhandeln von 3 taten keine wesentlichenmehrkosten verursacht, sehe ich kein problem. rechtsbeugung ist das sicher nicht. außerdem hat es in deutschland meines wissens nach noch keine verurteilung eines richters wegen rechtsbeugung gegeben, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, gern mit fundstelle.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:39    Titel: Re: Richterlicher Ermessensmißbrauch = Rechtsbeugung? Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::

Mich würde interessieren, ob das im Rahmen einer Ermessensentscheidung zulässig ist, wenn 2 von 3 Tatbeständen nicht erfüllt sind und die Strafe auf 1/3 reduziert wurde.


Wäre es denn billiger gekommen, wenn von vornherein nur ein Tatbestand angeklagt worden wäre?

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
außerdem hat es in deutschland meines wissens nach noch keine verurteilung eines richters wegen rechtsbeugung gegeben, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, gern mit fundstelle.


Bitte gerne.

--> www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,590539,00.html

--> http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Beispielsf.C3.A4lle_aus_der_BGH-Rechtsprechung
(Fn 22 und 23)
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Pragmatiker:
Es geht nicht darum, ob jemals ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde, sondern darum, ob es sich im konkreten Fall um eine solche handelt. I.Ü. erinnere ich an den "Erdbeerrichter", der auf Antrag seiner Tochter, die Anliegerin war, bei dem Erdbeerfest in Erbach/Rhg. Ruhe ab 22:00 Uhr anordnete.

@ Redfox
Es wäre billiger gekommen, wenn die Kosten reduziert worden wären.

Letztendlich geht es also darum, ob es der Billigkeit entspricht, einen überwiegend (zu 2/3) freigesprochenen Angeklagten mit der vollen Gebühr zu belasten. Ferner geht es um Ermessensmißbrauch.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

@volker kles: wurde der "erdbeerrichter" wegen rechtsbeugung veruteilt ? wenn ja, hast du die fundstelle ?
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wurden nicht auch Richter aus der ehemaligen DDR wegen Rechtsbeugung (juristisch) verfolgt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Z.B. hier --> www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0423/none/0013/index.html

Siehe auch hier --> http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/339/1.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.