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Verfasst am: 26.11.08, 14:04 Titel: Hauskauf: Fragen zu Vertragsgestaltung
A möchte ein Haus erwerben. Die Finanzierung ist gesichert, von daher keine Probleme.
Die Eigentümer bewohnen das Haus noch, sind aber auf der suche nach einer neuen Immobilie. Dies kann länger dauern, als die 3 Monate, die A in seiner momentanen Mietwohnung Kündigungsfrist hat. Außerdem benötigen die Eigentümer das Geld aus dem Verkauf, um ihre neue Immobilie zu finanzieren.
A ist bereit, dem Verkäufer eine längere Frist bis zur Übergabe zu gewähren, 4-5 Monate. Der Kaufpreis soll aber vorher schon gezahlt werden.
Folgende Fragen:
- wie sichert man sich am besten ab, damit der Verkäufer das Haus zum vereinbarten Termin wirklich räumt (es besteht eigentlich kein Grund mißtrauisch zu sein, aber sicher ist sicher)
- der Verkäufer ist bereit, eine Miete an A zu zahlen für die Zeit, zwischen der Bezahlung und der Übergabe. Ist das sinnvoll, was sollte in dem Fall im Vertrag stehen?
- alternativ wäre eine Verzinsung des Kaufpreises mit Zinszahlungen durch den Verkäufer an A denkbar. Wie hoch könnte ein solcher Zinssatz realistischerweise sein und wie bringt man dies in den Vertrag ein?
Verfasst am: 26.11.08, 17:46 Titel: Re: Hauskauf: Fragen zu Vertragsgestaltung
pebbles25 hat folgendes geschrieben::
..... A ist bereit, dem Verkäufer eine längere Frist bis zur Übergabe zu gewähren, 4-5 Monate. Der Kaufpreis soll aber vorher schon gezahlt werden.
Das ist gefährlich, denn wenn der Verkäufer das Geld hat, eilt es ihm vielleicht nicht mehr so sehr mit dem Auszug.
pebbles25 hat folgendes geschrieben::
..... wie sichert man sich am besten ab, damit der Verkäufer das Haus zum vereinbarten Termin wirklich räumt (es besteht eigentlich kein Grund mißtrauisch zu sein, aber sicher ist sicher)
Die Räumung sollte mit einem spätestens-Datum vereinbart werden und mit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Verkäufers abgesichert werden. Das bedeutet dann, daß wenn der Verkäufer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt hat, braucht A nicht mehr klagen, sondern kann sofort den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Die Kosten hat der Verkäufer zu tragen. Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Kaufvertrag wirkt wie ein bereits gewonnener Prozess für den Käufer.
(Auf der anderen Seite unterwirft sich der Käufer ja auch der Zwangsvollstreckung für die Kaufpreiszahlung.)
pebbles25 hat folgendes geschrieben::
..... - alternativ wäre eine Verzinsung des Kaufpreises mit Zinszahlungen durch den Verkäufer an A denkbar. Wie hoch könnte ein solcher Zinssatz realistischerweise sein und wie bringt man dies in den Vertrag ein?
Auf keinen Fall sollte ein Mietverhältnis begründet werden. Mit einem Mietvertrag gibt A alle Rechte aus der Hand, der Verkäufer könnte sich hinter dem Mietrecht verstecken.
Statt dessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe mindestens der banküblichen Zinsen. Je höher diese monatlich fällige Nutzungsausfallentschädigung ist, desto höher bleibt das Interesse des Verkäufers bestehen, das Haus schnellstmöglich zu räumen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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