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Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages

 
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La_Fos
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Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 14:44    Titel: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages Antworten mit Zitat

A will an B Eigentumswohnung veräußern.

Auflassungsvormerkung kommt auch ins Grundbuch, allerdings geht das Eigentum nicht über, da der Kaufpreis noch nicht komplett gezahlt wurde.

Nun einigen sich A und B auf eine Rückabwicklung.

Reicht es aus, wenn A und B nun einem Auflösungsvertrag schließen und ein Notar sodann die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt ?

Oder kann man den Notar komplett aus dem Spiel lassen ?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:51    Titel: Re: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages Antworten mit Zitat

La_Fos hat folgendes geschrieben::
..... einigen sich A und B auf eine Rückabwicklung. Reicht es aus, wenn A und B nun einem Auflösungsvertrag schließen und ein Notar sodann die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt ? Oder kann man den Notar komplett aus dem Spiel lassen ?

Nein, ohne Notar geht das nicht. Die Rückabwicklung mit Löschung der AV muß beim Notar beurkundet werden.
MfG
Lucky
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, es würde auch reichen, allein die Löschungserklärungen bzgl. der Auflassungsvormerkung zu beglaubigen, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das billiger ist.

Gruß
Dea
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