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Autokauf vom Händler, Vertrag anfechtbar?

 
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sammson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 20:52    Titel: Autokauf vom Händler, Vertrag anfechtbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen jemand kauft ein KFZ über ein Internetinserat.

Im Inserat steht u.a.: 1. Hand, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Tachostand 40200 Km.

Der Käufer/Privatmann holt daraufhin das Fahrzeug beim Händler ab und unterschreibt den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag kreuzt der Verkäufer folgende Punkte an:
Bastlerfahrzeug.
Fahrzeug reparaturbedürftig laut Mängelbericht.
Fahrzeug wird zur Teilverwertung verkauft.
Verkehrssicherheit ist nicht geprüft.
Verkäufer übernimmt keine Haftung für Zustand des Fahrzeugs.
Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.

An sonsten steht außer der Personen u. KFZ-Daten und dem Kaufpreis nichts im Vertrag.

Am Tag nach dem Kauf bringt der Käufer den Wagen zum Tüv.

DIe Plakette wird erteilt.

Aber: Die Windschutzscheibe ist beschädigt und muß umgehend repariert werden (Kosten ca. 500 Euro).
Der Wagen hat tatsächlich keine Servolenkung, wie im Inserat erwähnt. Der KM-Stand beträgt tatsächlich 43000 KM und nicht 40200Km.

Wäre ein solcher Vertrag unter diesen Umständen rechtlich insofern anfechtbar, daß nachträglich eine Minderung (Rückforderung von vielleicht 400 Euro) vom Händler eingefordert werden könnte.

Merci für Info
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist überwiegend schwierig. Denn entscheidend, für die Anfechtung, aber auch die Gewährleistung, ist das was im Vertrag steht und somit zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Der Händler kann gegenüber dem Verbraucher zwar die Mängelgewährleistung nicht ausschließen, diese basiert jedoch darauf, wie der den Parteien bekannte Zustand des Wagens war. Und wenn der Käufer ein Fahrzeug kauft mit den Beschreibungen "reparaturbedürftig, Verkehrssicherheit nicht geprüft und Bastlerfahrzeug", dann wird die Begründung eines Mangel schwer.

Anders bzgl. der fehlenden Servolenkung, denn die wurde als Beschaffenheitsvereinbarung Teil des Vertrages. Ebenso der km-Stand, wobei der Unterschied von 2800 km wohl nicht viel ausmachen kann.

Ob das EUR 400,00 ausmacht, kann man hier natürlich nicht feststellen.

Gruß
Dea
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 21:48    Titel: Re: Autokauf vom Händler, Vertrag anfechtbar? Antworten mit Zitat

Wenn man das haben will
sammson hat folgendes geschrieben::
Im Inserat steht u.a.: 1. Hand, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Tachostand 40200 Km.
warum kauft man dann etwas völlig anderes? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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