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Verfasst am: 28.11.08, 15:27 Titel: Kosten durch Ausbildungsvertrag
Leider fand ich kein geeignetes Unterforum , wie z.B. Vertragsrecht.
Wie verhält sich folgender Fall, in dem Person A sich zur Zahlung der vollen Summe weigert.
Person A unterschreibt einen Ausbildungsvertrag (2 Jahre) bei einem Bildungsinstitut. Dieses Institut wird staatlich gefördert, daher auch Ferien, ähnlich der Schulferien und Abschluss als "staatlich geprüfter .....".
Die monatlichen Ausbildungskosten betragen ca.400 EUR. Als Zusatzangebot bietet der Bildungsträger, einen Bachelor-Lehrgang an. Die monatlichen Ausbildungskosten erhöhen sich auf ca. 500 EUR. Die Mehrkosten werden durch anfallende Studiengebühren im Ausland und durch den durchzuführenden Sprachtest begründet. Dieses Zusatzangebot unterschreit Person A nach einem halbe Jahr. Innerhalb des nächsten Jahres wiederfahren Person A persönliche Rückschläge, so dass er bittet, diesen Vertrag ein halbes Jahr vor Ausbildungsende in einen "normalen" Ausbildungsvertrag um zu wandeln. Die monatlichen Ausbildungskosten belaufen sich wieder auf ca. 400 EUR.
In der Schlussabrechnung des Bildungsträgers wurde Person A dazu verpflichtet die anfallenden Mehrkosten von 1.200 EUR (Person A wurde ein Jahr lang als Bachelor "geführt") trotzdem zu zahlen.
Person A weigert sich diese Mehrkosten zu zahlen und begründet diese mit einer Nichtinanspruchnahme des Sprachtestes und keine anfallenden Studiengebühren im Ausland.
Hinweis: Der Sprachtest fand kurz vor Ende der "normalen" Ausbildung statt, zu dieser Zeit hatte Person A jedoch einen "normalen" Ausbildungsvertrag und war somit auch nicht verpflichtet dieses Test wahr zu nehmen.
Wie sieht die Rechtslage aus, wegen der Mehrkosten? Zumal es ein staatlich geförderter Bildungsträger ist und dieser nicht mit Gewinnen arbeiten darf.
Gruß
Ron _________________ Wenn man Licht am Ende des Tunnels sieht, kann es auch die Frontlampe des entgegenkommenden Zuges sein.
Welche Vorteile, außer dem Sprachtest, hatte denn der Bachelor-Lehrgang? Gab es andere Lehrinhalte?
Unerheblich dürfte aber in jedem Fall sein, ob A das Zusatzangebot des Bachelor-Lehrgangs tatsächlich genutzt hat.
Ein Beispiel: Wenn ich eine Zeitung abonniere und diese jedem Morgen ohne sie zu lesen in die Papiertonne werfe, berechtigt mich ja auch nicht dazu, die Vergütung nicht zu zahlen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Ein Beispiel: Wenn ich eine Zeitung abonniere und diese jedem Morgen ohne sie zu lesen in die Papiertonne werfe, berechtigt mich ja auch nicht dazu, die Vergütung nicht zu zahlen.
Das ist ja auch ganz klar, weil hier eine Leistung erbracht worden ist. Ob die Zeitung lese, ist mir dann selbst überlassen. Durch das Abonnement ist der Kaufpreis der Zeitung und die Zustellung verrechnet.
Bei dem Bachelor-Vertrag von Person A wird aber auf die zu erwartenden Kosten hingewiesen und diese werden durch die Mehrkosten verrechnet, bzw. vorfinanziert. _________________ Wenn man Licht am Ende des Tunnels sieht, kann es auch die Frontlampe des entgegenkommenden Zuges sein.
Verfasst am: 28.11.08, 17:25 Titel: Re: Kosten durch Ausbildungsvertrag
Ron-da-Don hat folgendes geschrieben::
so dass er bittet, diesen Vertrag ein halbes Jahr vor Ausbildungsende in einen "normalen" Ausbildungsvertrag um zu wandeln.
12 Monate "normaler" Vertrag, 12 Monate "besserer" Vertrag, ergibt 1200 Euro Mehrkosten zum normalen Vertrag- passt doch. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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