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Verfasst am: 27.11.08, 23:18 Titel: Englische LTD und Immobilienkauf
Kann eine Englische LTD hier ohne weiteres eine Immobilie erwerben und vermieten. z.b Erwerb auf einer Zwangsversteigerung?
Ich weiss, dass der Handelsregisterauszug beglaubigt sein muss.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten die berücksichtigt werden müssen? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Da der Limited die Kaufmannseigenschaft nach deutschem Recht zuzuerkennen ist (folgt aus § 13d ff HGB), sind die Vorschriften für Kaufleute, etwa zu den Handelsgeschäften, auf die Limited in Deutschland anzuwenden.
Andere besonderheiten könnten sich eventuell aus den jeweiligen Immobiliengeschäften ergeben, aber dazu müsste man den genaueren Sachverhalt kennen.
MfG _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.
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