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Falsche Unterstellungen von Behörde

 
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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 02:11    Titel: Falsche Unterstellungen von Behörde Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um folgenden Fall:

Person A erhält am 20.01.19XX einen Verwaltungsakt.
Er kann dagegen innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
Er reicht den Widerspruch am 20.02.19XX ein.
Also am letzten der Tag der Widerspruchsfrist.

Nun erhält Person A einen Bescheid, er sein Widerspruch sei wegen Unzulässigkeit zurück gewiesen. Er hätte seine Frist nicht eingehalten.

Ihm wird unterstellt, er habe erst 25.02.19XX, also 5 Tage zu spät seinen Widerspruch erhoben.

Allerdings kann Person A beweisen, dass die Aussage der Behörde falsch ist.
Er hat sich am 20.02.19XX eine Empfangsbestätigung der Behörde geben lassen. Somit ist beweisen, dass er die Frist eingehalten hat.

Mich interessiert, wie man gegen so ein Verhalten der Behörde vorgehen kann! Immerhin handelt es sich um eine falsche Unterstellung und ich empfinde das ganze als eine Unverschämtheit.
Ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bearbeiter der einzige Weg?

Bitte um Antworten.

Vielen Dank & schönes WE
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Widerspruchsbescheid enthält ja vermutlich eine Rechtsmittelbelehrung dass nun geklagt werden kann. Im Klageverfahren wird die Empfangsbestätigung vorgelegt. Je nach Fall entscheidet dann das Gericht gleich in der Sache oder weist an die Behörde zurück, damit diese erst einmal in der Sache entscheidet.
_________________
Erich Bauer
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larissaberger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
Der Widerspruchsbescheid enthält ja vermutlich eine Rechtsmittelbelehrung dass nun geklagt werden kann. Im Klageverfahren wird die Empfangsbestätigung vorgelegt. Je nach Fall entscheidet dann das Gericht gleich in der Sache oder weist an die Behörde zurück, damit diese erst einmal in der Sache entscheidet.




Aber was passiert, falls Person A nun klagt und vor Gericht die EMpfangsbestätigung vorlegt. Somit hat Person A diesen Teil des Prozesses gewonne.
Und wenn direkt in der eigentliche Sache entschieden wird? Und Person A dort verliert?
Von wem sind die Kosten zu tragen?
Schließlich wurde Person A zur Klage genötigt, da die Behörde eine falsche Entscheidung getroffen hat!!
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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
Der Widerspruchsbescheid enthält ja vermutlich eine Rechtsmittelbelehrung dass nun geklagt werden kann. Im Klageverfahren wird die Empfangsbestätigung vorgelegt. Je nach Fall entscheidet dann das Gericht gleich in der Sache oder weist an die Behörde zurück, damit diese erst einmal in der Sache entscheidet.



Danke.
Aber darf das Gericht dann gleich in der Sache entscheiden?
Schließlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Vorfälle.

Fall 1: Das die Behöre nicht ordnungsgemäß bei der Bearbeitung von Widersprüchen vorgeht

Fall 2: Die eigentliche Sache an sich
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