Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann dann jeder willkürlich ohne Bezifferung das Gericht anrufen oder gibt es da bestimmte Voraussetzungen?
Nein, willkürlich kann man dies nicht tun.
Die Feststellungsklage ist nur statthaft, wenn bessere Rechtschutzmöglichkeiten fehlen (sog. Subsidiarität). Wer beziffert auf Leistung klagen kann, wird mit einer Feststellungklage scheitern, weil sie unzulässig wäre.
Die Leistungsklage ist grundsätzlich zu beziffern, § 253 II Nr. 2 ZPO. Es werden nur Ausnahmen zugelassen, wenn dem Kläger die Bezifferung unzumutbar ist, etwa weil sie allein von richterlicher Schätzung abhängen (§ 287 ZPO). Dann aber müssen die Schätzungsgrundlagen hinreichend dargelegt werden.
Das selbst. Beweisverfahren hat wiederum Voraussetzungen, die explizit in den §§ 485 ff. ZPO geregelt sind.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.11.08, 12:28 Titel:
Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Die Leistungsklage ist grundsätzlich zu beziffern, § 253 II Nr. 2 ZPO. Es werden nur Ausnahmen zugelassen,
Ergänzend könnt man da nur noch hinzufügen, daß auch bei einem unbezifferten Klageantrag entweder im Antrag oder in der Begründung jedenfalls ein Mindestbetrag anzugeben ist, um dem Gericht wenigstens einen Anhaltspunkt zu geben, was als angemessen angesehen wird. Völlig ins Belieben des Gerichts kann man die Höhe nicht stellen.
Es scheint da eine -unbezifferte- Leistungsklage als Stufenklage nach § 254 ZPO zu geben. Was ist denn das?
Die Kombination aus dem oben gesagten und Stufenklage. Stufenklage hat den Sinn, mehrere Streitgegenstände gleichzeitig rechtshängig zu machen, bei denen manche eigentlich noch gar nicht beurteilt werden können, weil sie von der Entscheidung von Vorfragen abhängen (zB Klage auf Auskunft, dann auf Versicherung der Richtigkeit der Auskunft an Eides statt, dann auf Zahlung dessen, was die Auskunft ergeben hat).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.