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Jede GmbH muß den Jahresabschluß beim Bundesanzeiger einreichen.
Muß dort bei Gründung ebenfalls die Eröffnungsbilanz eingereicht werden? Wenn ja, wo ist dies geregelt?
Bei GmbH-Gründung wird eine Handelsregisteranmeldung vorgenommen, die Eintragung wird veröffentlicht (z. B. unter www.handelsregister.de). Muß man die Gründung außerdem beim elektronischen Bundesanzeiger eintragen lassen? Wenn ja, wo ist dies geregelt? (Bzw.: Macht dies das Handelsregister /-gericht automatisch, ggf. ohne Zusatzgebühr?)
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Muß dort bei Gründung ebenfalls die Eröffnungsbilanz eingereicht werden?
Nein.
Zitat:
Bei GmbH-Gründung wird eine Handelsregisteranmeldung vorgenommen, die Eintragung wird veröffentlicht (z. B. unter www.handelsregister.de). Muß man die Gründung außerdem beim elektronischen Bundesanzeiger eintragen lassen? Wenn ja, wo ist dies geregelt? (Bzw.: Macht dies das Handelsregister /-gericht automatisch, ggf. ohne Zusatzgebühr?)
Die Veröffentlichung erfolgt durch das Handelsregister.
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