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Hab gestern auf Internetauktionshaus [Name geändert] ein Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug ist als ein Bastlerauto bzw. zum Herrichten angebotenes Fahrzeug angeboten worden. Der Verkäufer hat geschrieben, dass der Wagen einer
Euro 2-Norm entspricht. Bei der heutigen Abholung hat sich herausgestellt, dass der Wagen bloß Euro 1 hat.
Habe dem Verkäufer die Minderung des Kaufpreises angeboten, der hat aber abgelehnt. Bin daraufhin vom Vertrag zurückgetreten!
Habe ich Recht? Bin ich richtig vorgegangen oder kann er mich erfolgreich verklagen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.12.08, 12:25 Titel:
An eine ausdrückliche Zusicherung muß sich der VK binden lassen.
Allerdings müßte man ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben, wenn dies möglich und zumutbar ist (wenn also eine Umrüstung auf Euro 2 möglich und in Relation zum Wert des Kfz nicht unsinnig ist). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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