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Muss ich bei Auszug Rauhfaser tapezieren?
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coMar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte auch noch mal das Protokoll einstellen:

Sehr geehrte Frau Mieterin, sehr geehrter Herr Mieter,

bei der Besichtigung der vorbezeichneten Wohnung wurden die nachstehenden aufgeführten Mängel festgestellt - unter Vorbehalt, dass nach Auszug aus der Wohnung noch weitere bzw. neue Mängel festgestellt werden:

Küche:
- hausseitige Einbauküche bitte gründlich reinigen, da Gebrauchsspuren vorhanden

Wohnzimmer:
- Mustertapete bitte von den Wänden entfernen und neu mit Rauhfaser tapezieren
- Türrahmen bitte abkleben, damit der Lack nicht beschädigt wird
- Wände bitte hell neutral streichen
- hausseitige Tür bitte wieder einhängen, ggf. weiß lackieren

Schlafzimmer:
- Fußleisten bitte weiß lackieren, da grau

Zimmer 3 (Kinderzimmer):
- Mustertapete bitte von den Wänden entfernen und neu mit Rauhfaser tapezieren
- Türrahmen bitte abkleben, damit der Lack nicht beschädigt wird
- Wände bitte hell neutral streichen

Flur:
- Tapete bitte von den Wänden entfernen und neu mit Rauhfaser tapezieren
- Türrahmen bitte abkleben, damit der Lack nicht beschädigt wird
- Wände bitte hell neutral streichen

Sonstiges:
- sämtliche Fenster bitte gründlich reinigen, da Gebrauchsspuren vorhanden

Allgemein:
Wenn nach vollständiger Räumung und Auszug die Dekoration an den Decken und Wänden beschädigt oder angeschmutz ist, sind die Schäden zu beseitigen und Decken/Wände einheitlich in heller, neutraler Farbgebung zu streichen.

Bitte entfernen Sie ggf. sämtliche Haken und Dübel und schließen Sie die Dübellöcher; die E-Leitungen sind mit Lüsterklemmen zu versehen.

Entfernen Sie bitte Ihren Teppich - und Laminat - Belag und versetzen Sie den darunter liegenden Fußboden wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand; eventuelle Klebereste bitte beseitigen.
(Anmerkung von mir: Wir haben die Wohnung mit Teppichboden vom Vormieter übernommen. Wir haben lediglich Flur & Wohnzimmer mit Laminat versehen.)

Übergeben Sie bitte die Wohnung und den Keller geräumt und besenrein. Bitte kennzeichnen Sie den Keller mit der Wohnungsnummer: soundso - sofern noch nicht erfolgt.

Wir bitten Sie, diese Arbeiten so rechtzeitig zu erledigen oder erledigen zu lassen, dass sich die Wohnung bei Ablauf des Mietvertrags oder, falls die Wohnung vorher übergeben wird, zu dem Übergabezeitpunkt in einwandfreiem Zustand befindet.

Sollten die o.a. Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt worden sein, so wird die Mängelbeseitigung durch Sie abgelehnt und auf Ihre Kosten anderweitig in Auftrag gegeben.

Leider sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen gezwungen, diese rechtlichen Konsequenzen so eindeutig aufzuzeigen, wenngleich das für alle Normalfälle von Wohnungsübergaben sonst eigentlich wohl nicht erforderlich wäre.

MfG

Immo Sonstwer GmbH und sowieso


PS: Was ich persönlich schlecht formuliert finde, ist die Angelegenheit mit der Küche. Sicher gibt es Leute die Ihre gemietete Einbauküche bei Auszug nicht säuber, aber der Passus mit "da Gebrauchsspuren vorhanden" ist irgendwie unpassend! Darf eine hausseitig eingebaute Küche nach 5 Jahren Miete, bzw. Nutzung, keine Gebrauchsspuren aufweisen??? Meiner Ansicht nach, hätte es doch gereicht zu schreiben: hausseitige Einbauküche bitte gründlich reinigen.
Aber vielleicht denke ich halt nur "komisch".
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

coMar hat folgendes geschrieben::
Aber vielleicht denke ich halt nur "komisch".
Lieber Himmel, wo ist das Problem? Putzen und gut ist! Mit den Augen rollen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
coMar hat folgendes geschrieben::
Aber vielleicht denke ich halt nur "komisch".
Lieber Himmel, wo ist das Problem? Putzen und gut ist! Mit den Augen rollen

So einfach ist das nicht.

Der VM hat zumindest hinsichtlich des Laminats einen Rückbauanspruch.

Die Mustertapeten in Wohn- und Kinderzimmer sind nicht neutral, hier kann mE eine neutrale Wanddekoration gefordert werden. Flur wäre zweifelhaft, da die Tapete nicht näher beschrieben ist.

Haken sind zu entfernen. Die dazugehörigen Dübellöcher nicht, sofern sie nicht im Übermass angebracht wurden und dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache dienten.

Und geputzt wird gar nicht, besenrein reicht.

 
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Die Mustertapeten in Wohn- und Kinderzimmer sind nicht neutral, hier kann mE eine neutrale Wanddekoration gefordert werden.
Bei beiden Räumen wurde nicht der tatsächliche Zustand berücksichtigt.
Der Mieter könnte dadurch übermäßig belastet werden.

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Haken sind zu entfernen.
Das ist richtig
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Die dazugehörigen Dübellöcher nicht, sofern sie nicht im Übermass angebracht wurden und dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache dienten
Wenn renoviert werden muss müssen die Dübellöcher aber verschlossen werden und nicht einfach drüber tapezieren oder Streichen.

Gruß
pcwilli
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coMar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die helfenden Antworten.

Zitat:
Flur wäre zweifelhaft, da die Tapete nicht näher beschrieben ist.

Den Flur habe ich im Februar 2008 renoviert, bzw. mit einer weißen Vliesmuster Tapete tapeziert! Dem entsprechend ist der Flur "weiß". Ich soll ihn aber mit Rauhfaser tapezieren und hell / neutral streichen.

Welche Farben, außer weiß, sind den hell / neutral?

Unser Wohnzimmer ist, wie schon geschrieben, aprikot/creme farbend. Und das Kinderzimmer ist aprikot.

Ich habe auch generell nichts dagegen die Tapeten mit weiß über zu streichen. Ich möchte nur nicht alle Tapeten runterreissen und Rauhfaser drauf kleben müssen!
Um diese Sache gehts mir ja auch hauptsächlich!

Muss ich die alten Tapeten runter nehmen und dafür mit Rauhfaser tapezieren???
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Weihnachtswunschliste des Vermieter würde ich nicht mehr länger warten und einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

Mit der Hilfe hier wird Ihr Wissen zwar ausgeweitet aber damit können Sie vor Gericht nur ein paar Blumen gewinnen aber keinen Topf.

Sollten Sie wirklich bei Auszug die geforderten Arbeiten durchführen müssen fehlt Ihnen vielleicht die Zeit die Sie hier auf weitere Antworten warten.

Gruß
pcwilli
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Und geputzt wird gar nicht, besenrein reicht.
Meine Antwort bezog sich allein auf diese Forderung
coMar hat folgendes geschrieben::
hausseitige Einbauküche bitte gründlich reinigen, da Gebrauchsspuren vorhanden
des Vermieters. Winken
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coMar
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, danke....

Fachanwalt hört sich gut an! Ist der Teuer?
Hab gestern abend noch bei unserer Versicherung angerufen, wg. Erstberatung und sowas. Problem ist: Seit 2003 sind wir Mieter, unsere Rechtsschutzversicherung haben wir aber erst seit 2005. Also kein Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Bei unserer alten Rechtsschutzversicherung hatten wir kein Mietrechtsschutz!!! Somit stehe ich ein bisschen belämmert da. Um es freundlich auszudrücken.

Sollte ich mir nun einen Fachanwalt suchen und das ganze wandert vor Gericht und ich kriege dann trotzdem die Renovierungsarbeiten aufgebrummt, steh ich mit noch leereren Taschen da, als ohnehin schon.

Der saure Apfel liegt direkt vor mir! Ich muß ihn nur nehmen und reinbeissen...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, so eine Beratung beim Anwalt kann man mittlerweile aushandeln. Ich denke mal so eine Beratung dürfte nicht mehr als 200,- Euro kosten.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Es ist mir neu das der Versicherungsschutz in Bezug auf Mietrecht nur dann auf die Wohnung oder dem Mietobjekt wirksam wird wenn die Versicherung gleichzeitig mit dem Mietvertrag abgeschlossen wird.

Bei Rechtsschutzversicherungen besteht zwar eine drei monatige Wartezeit bis man diese in Anspruch nehmen kann, aber nach 3 Jahren (2005 - 2008) ist die Wartezeit für eine kostenlose Beratung meiner Ansicht nach erfüllt.

Das die Wartezeit für eine Prozesskosten und Anwaltskosten Übernahme in den drei Jahren noch nicht erfüllt sein soll zweifel ich auch ein kleines Stückchen an, könnte vielleicht aber doch stimmen.

Da könnte auch eine Frage hier im Versicherungsrecht eine Antwort geben.

Aber wie Strider schon sagt, die kleine Beratung beim Anwalt wird nicht die Welt kosten und wäre nur anzuraten.

Gruß
pcwilli
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coMar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ist mir neu das der Versicherungsschutz in Bezug auf Mietrecht nur dann auf die Wohnung oder dem Mietobjekt wirksam wird wenn die Versicherung gleichzeitig mit dem Mietvertrag abgeschlossen wird.


Aussage der Rechtsberatung ist: Da die Klausel schon bei Vertragsunterschrift Nichtig war, also 2003, kann ich jetzt keinen Rechtsschutz geltend machen, der erst 2005 abgeschlossen wurde.
Als Vergleich wurde mir gesagt: Ich könne ja auch nicht 3 Tage nach meinem Tod eine Lebensversicherung abschließen.

Tja, so ist das dann also...
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coMar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

wir haben gestern die Antwort auf unser Schreiben gekriegt. Unser alter Vermieter zieht alle Renovierungsarbeiten zurück Lachen . Einzig das Zimmer 3 sollen wir nun weiß streichen! Smilie Also ein voller Erfolg, dank Eurer guten Hilfestellung Cool . Und das ganze ohne Anwalt und Gericht. Bin doch ganz froh.

VIELEN DANK an alle Beteiligten für die Ratschläge und Hilfestellungen.


Liebe Grüße

Marco
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