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nicht einbezahltes Grundkapital

 
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sla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 23:51    Titel: nicht einbezahltes Grundkapital Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal folgendes Fallbeispiel:

A gründet zusammen mit B,C und D eine Aktiengesellschaft.
Alle außer D zahlen über die Zeit Ihren anteil am Grundkapital ein.

Nun Verkauft A nach 2 Jahren seine Anteile an B,C und D zu je einem drittel.
3 Jahre später erfährt er davon das D das Grundkapital immer noch nicht eingezahlt hat.
Wäre A für das nicht eingezahlte Grundkapital haftbar bzw. immer noch haftbar?
Rechtlich hat er so ja gar keine Chance Einfluss zu nehmen bzw. überhaupt Informationen zu bekommen. Wie sieht hier wohl die Rechtslage aus?


Gruß
Sascha
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das fehlende Grundkapital von D stünde als Forderung der Gesamt AG gegen D unter "ausstehende Einlagen" in den Büchern. Sie ist Ds persönliche Verbindlichkeit gegenüber der AG, mit der die anderen Anleger nichts zu tun haben.

Spätestens im Falle einer Abwicklung der AG (oder einer anderen Kapitalgesellschaft) müsste D die Einlage an die AG bzw. dem Insolvenzverwalter zahlen.
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