Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mieter hat Wohnungs-Wasserschaden nicht gemeldet.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mieter hat Wohnungs-Wasserschaden nicht gemeldet.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 03:56    Titel: Mieter hat Wohnungs-Wasserschaden nicht gemeldet. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wenn der Mieter einen Wasserschaden nicht an den Vermieter meldet und eine Weile später vom Vermieter bzgl. des Wasserschadens angesprochen wird, muss der Mieter dann damit rechnen, dass er die gesamten Reparaturkosten zahlen muss, wegen fehlender Info an den Vermieter?

Zum Tatbestand: Der Mieter ist nur an den Wochenden unregelmäßig in dieser Klein-Wohnung. In der Zeit, als er 2 Monate lang nicht in der Wohnung war, löste sich langsam aber stetig eine Verputzstelle im Treppenhaus. Der Vermieter hat den Schaden vor dem Mieter entdeckt, als er wg. Neuvermietung einer Wohnung im Haus war. Die Ursache ist höchstwahrscheinlich ein defektes Wasserrohr unter der Badewanne. (Das kleine Bad ist genau auf der Rückseite der Treppenhauswand). Wichtig noch zu wissen: die Wohnung hatte bereits einen Wasserschaden vor 1 Jahr, was dem Vermieter bekannt war. Er ließ damals lediglich ein Waserrohr in der Küche reparieren. Das Wasserohr im Bad könnte aus Altersgründen defekt sein. Es gab bereits mehrere Wasserrohrbrüche in diesem alten Haus.

Sicherlich wäre es weitaus besser gewesen, wenn der Mieter diesen Schaden schon früher gemeldet hätte. Ging aber nicht (s.o.) Kann der Vermieter nun von ihm verlangen, dass er die Reparatur bezahlt? (ggf. würde es sich insgesamt um die Neugestaltung des gesamten Bades handeln).

Könnte wenn möglich recht schnell jemand antworten, das bereits morgen die ersten Kontakte zwischen beiden Personen stattfinden?

Danke
Caludia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte dem Mieter einen Vorwurf machen, weil er die Wohnung zwei Monate unbeaufsichtigt gelassen hat. Wenn jemand die Wohnung einmal in der Woche kontrolliert hätte, wäre der Schaden früher bemerkt und geringer ausgefallen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In der Zeit, als er 2 Monate lang nicht in der Wohnung war,

Zitat:
Es gab bereits mehrere Wasserrohrbrüche in diesem alten Haus.

M.E. grenzt das schon an grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters.
Würde mich nicht wundern, wenn er zumindest den Größtteil des Schadens zahlen muß.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.