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Unternehmer wirbt mit wegfallenden Personalkosten

 
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.08, 12:10    Titel: Unternehmer wirbt mit wegfallenden Personalkosten Antworten mit Zitat

Angenommen ein Unternehmen sucht Mitarbeiter, die stunden- oder tageweise für es arbeiten sollen. Dies liest ein anderes Unternehmen, welches diese Dienstleistung, die diese potentiellen Mitarbeiter erbringen sollen, selbst anbietet, und wirbt bei dem Auftraggeber damit, dass bei Beauftragung seines Unternehmens für den Auftraggeber ja alle Personalkosten wie Urlaubsgeld, Sozialversicherung etc. wegfallen würden.
Ist das erlaubt, oder verstößt das gegen irgend welche Wettbewerbsvorschriften, Gesetze etc.?
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rheinskorpion
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Questor,

ich denke der beschriebene Sachverhalt entspricht ziemlich genau dem Prinzip der Zeitarbeitsfirmen. Wenn also die beschriebene Werbung nicht gesetzeskonform wäre, dürften ja Zeitarbeitsfirmen überhaupt nicht werben.

Wobei es in der Realität ja eher nicht die Personalkosten sind, die "wegfallen", sondern bestimmte rechtliche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wie Kündigungsfristen, Mutterschutz usw. Die direkten Personalkosten plus einen Gewinnaufschlag wird der Personaldienstleister dem Unternehmen sicherlich berechnen.

Grüße

Rheinskorpion
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