Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abmahnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abmahnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:09    Titel: Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe von meinem arbeitgebe eine abmahnung erhalten. mir wird vorgeworfen, daß ich mich wegen krankheit meines kindes erst um 9.20 telefonisch gemeldet habe, obwohl mein arbeitsbeginn 8.30 war.

es wurde mit mir deswegen vorher kein gespräch geführt, kein hinweis gegeben und nichts sonst. es gibt dazu eine arbeitsanweisung. da wir aber ziemlich viele davon haben und ich bisher deswegen nie probleme hatte und immer pünktlich war und mir auch sonst nichts zu schulden habe kommen lasse, find ich das schon ziemlich überzogen.

habe ich irgendeine möglichkeit dem zu widersprechen? und in welchem zeitraum muß das passieren? wie verhalte ich mich jetzt richtig?

gruß
annegret
Nach oben
Ebi
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:10    Titel: Re: Abmahnung Antworten mit Zitat

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren:

• Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen,

• Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen,

• Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlung nach §§ 84, 85 BetrVG,

• gar nichts zu tun, aber später bei einem eventuellen Kündigungsschutzprozess vorzutragen, dass die (damalige) Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei,

• Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Nach oben
matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:18    Titel: Re: Abmahnung Antworten mit Zitat

Die Frage ist solltest du was dagegn tun.
Eine Abmahnung ist lange nicht so etwas schreckliches wie viele denken.
Es ist letztlich eine Ermahnung etwas nicht nochmal zu machen mit Androhung von Konsequenzen. DAs trifft einen natürlich menschlich aber man sollte es auch einfach mal rein formal sehen.
Verhalte dich in Zukunft so wie es verlangt wird und du kannst die Abmahnung vergessen.
Alles andere führt nur zu mehr Stress.
MfG
Matthias
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.