Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beschwerde bei der Anwaltskammer, was bringt das?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beschwerde bei der Anwaltskammer, was bringt das?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eines findet sich hier: http://lexetius.com/1999,1695 (insbes. Abs. 25 ff.)

Urteile zu §193 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/193.html
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ram
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 12:26    Titel: Gibt es Links zu diese Thema Antworten mit Zitat

Deine Frage :Was bringt eine Beschwerde vor der Rechtsanwaltskammer, sofern die Sachverhalte bewiesen werden können?

Meine Meinungt:

Hallo zu deine Frage , meine ich es ist besser , wenn die Sache Sache bei RA-kammer vorliegt, schaden kann es nicht.
wenn mehrere Fälle bei RA-vorliegen, konnte es etwas für Dich bringen du konntest evtl. Schadenersatzleistungen verlangen. Ich würde an deine Stelle ein Fachanwalt suchen.
Sammele zu erst Informationen, bevor Du dagegen vor gehst.

Ich brauche auch selbst einige Informationen über die o.g. Thema.
oder gibt es auch weiter Fourumsseiten, wo man auch solsche Fragen stellen kann.

Ram
_________________
ich bin neu hier
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
uzzebuzze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 45
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Links; beziehen sich jedoch alle auf anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht leieder nicht Familienrecht -, die im übrigen keine Beleidigungen darstellten. Nach Rdnr. 27 Satz 2 ist V offensichtlich berechtigt eine entsprechende Verfügung zu erwirken, da es sich um eine Fomalbeleidigung handelte, die gerade nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit oder des berechtigten Interesses steht.

Die Anwältin des V teilt seine Meinung und fügt hinzu, daß auch das Familienrecht solche Äußerungen nur "bis an die Grenze zur Beleidigung" straffrei stelle, weil ansonsten das Sachlichkeitsgebot des RA überflüssig sei und ein Trennungsunterhaltverfahren jedenfalls kein Raum für Beleidigungen schaffe, da hier eher Zahlen, als unprofessionelle Äusserungen gefragt sind.

@ram stelle einfach deine Fragen.
Die Antworten in diesem Forum sind überwiegend super!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

uzzebuzze hat folgendes geschrieben::
Nach Rdnr. 27 Satz 2 ist V offensichtlich berechtigt eine entsprechende Verfügung zu erwirken, da es sich um eine Fomalbeleidigung handelte, die gerade nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit oder des berechtigten Interesses steht.


Auf die Gefahr hin, einen Einzelfall zu diskutieren, aber er taugt als Beispiel sehr gut: "Messie" halte ich im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens nicht für eine Beleidigung, weil in solchen Verfahren oft Dinge wie "Willensstärke bei der Arbeitssuche" etc. im Vordergrund stehen. Attribute wie "der ... ist faul" oder "die ... kann nicht mal selbst für eine saubere Wohnung sorgen" sind da durchaus nicht selten.

> und ein Trennungsunterhaltverfahren jedenfalls kein Raum für Beleidigungen schaffe, da hier eher Zahlen, als unprofessionelle Äusserungen gefragt sind.

Nö, s.o.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.