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Aufwandspauschale bei Klage ohne Anwalt

 
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a8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 09:15    Titel: Aufwandspauschale bei Klage ohne Anwalt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einen Zivilprozeß ohne Rechtsanwalt geführt. Da ich ihn vollständig gewonnen habe, würde ich gern wissen, ob ich irgendwelche Kosten oder z.B. eine Aufwandspauschale geltend machen kann (immerhin hat die Gegenpartei ja meine Anwaltskosten gespart).
Gibt es sowas und wie mache ich sie ggf. geltend?

Gruß
a8
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Moin a8,

in solchen Fällen kann man - jetzt mal ganz allgemein und nicht auf den Einzelfall bezogen, grundsätzlich - ein Blatt nehmen, es mit "Kostenfestsetzungsantrag" überschreiben und dann eine tabellarische Aufstellung aller unmittelbar durch die Rechtsverteidigung im Verfahren notwendigerweise entstandenen Aufwendungen machen. Alles was wirklich objektiv erforderlich war, kann man da reinschreiben.

Der Kostenbeamte des Gerichts prüft dann, ob die angemeldeten Aufwendungen erstattungsfähig sind. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist kostenfrei. Wenn nichts erstattungsfähig ist, wirst du es im Kostenfestsetzungsbeschluss nachlesen können.

Grüße
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend könn'se hier schauen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154270&highlight=aufwendungen+kl%E4ger

(Habe ich übrigens über die Suchfunktion gefunden.)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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a8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

@Tim_S.
@Vormundschaftsrichter
Danke für die Infos/Links.

Ist ja wohl eher ein trauriges Kapitel.
Gruß
a8.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

a8 hat folgendes geschrieben::

Ist ja wohl eher ein trauriges Kapitel.

Wie meinen?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Pauschale für nicht anwaltlich vertretene Parteien ist gesetzlich nicht geregelt worden. Weswegen ausgerechnet unprofessionellen Parteien - die noch dazu die Kosten ausgescheinlich flach gehalten haben - insofern höhere Hürden vom Gesetzgeber bereitet werden als anwaltlich beratenen Parteien, kann ich mir nur schwer erklären.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um Mißverständnissen vorzubeugen:

Der Ersatz von Auslagen von Parteien richtet sich sowohl wenn sie nicht vertreten sind, als auch wenn sie von einem Anwalt vertreten sind, nach dem JVEG. Bei Vertretung durch einen Anwalt beschränkt sich das aber m.W. auf die Kosten für die Teilnahme an einem Termin, zu dem das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet wurde.
_________________
Gruß
Peter H.
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