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Verfasst am: 03.12.08, 22:30 Titel: Was ist eine Teilklage
Hallo und guten Abend!
Weiß jemand, was eine Teilklage ist und welchen Sinn diese hat?
Beispiel: Es wird eine Klage wegen 2000.- Euro eingereicht. Im mündlichen Termin wird eine Klageerweiterung um weitere 1000 Euro als Teilklage eingereicht.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.12.08, 00:31 Titel:
Eine "Teilklage" dürfte eine Klage auf nur einen Teil einer bestehenden Forderung sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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und der Sinn in dem Einklagen nur eines Teils der vermeintlichen Forderung liegt oft darin, Kosten für den Fall zu sparen, dass der Anspruch vor Gericht nicht durchsetzbar ist. Wenn ich einen Anspruch über 100.000,- zu haben glaube, aber mir bestimmter Risiken schon bewusst bin, kann ich zunächst mal auf Euro 5.001 (beim LG) klagen und bekomme verhältnismäßig günstig ein "Gerichtsgutachten" (natürlich scherzhaft). Wenn es gut läuft, kann ich erhöhen.
Nachteile: Für den nicht eingeklagten Teil läuft die Verjährung weiter. Und: Der Gegner kann für den nicht eingeklagten Teil prinzipiell negative Feststellungsklage als Widerklage erheben, dann wäre auch wieder alles rechtshängig.
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