Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Potentielle Kunden anschreiben ohne deren Bewilligung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Potentielle Kunden anschreiben ohne deren Bewilligung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zeider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 223
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:50    Titel: Potentielle Kunden anschreiben ohne deren Bewilligung? Antworten mit Zitat

Habe folgenden Fall:

Ein gemeinnütziger Verein A ist erst vor kurzem auf den Markt gekommen. Das Angebot dieses Vereins richtet sich an die Schüler, Vereine und unter anderem auch an Unternehmen in der Umgebung.

Darf Verein A andere Vereine und öffentliche Einrichtungen wie Schulen etc. ohne vorheriger Einwilligung deren, anschreiben oder Ihnen einmalig Infomaterial zusenden?
Wenn "Ja", dann unter welchen Voraussetzungen muss dies erfolgen um gegen keine Vorschriften zu verstößen? Dabei ist das gezielter Anschreiben der Adressen dieser Vereine und Schulen gemeint und keine massenhafte Werbeaktion.

Wenn dies grundsätzliche nicht möglich ist, wie kann der Verein sonst mit anderen Vereinen und Schulen EIGENSTÄNDIG in Kontakt treten. Werbung und Messebesuche sollen in diesem Fall nichtberücksichtigt werden, da bei deisen Werbemaßnahmen die Kunden selbst auf Verein A zukommen.

Danke für Eure Beteiligung an der Diskussion.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Zusendung des Infomaterials nicht per Fax oder E-Mail erfolgt sondern per Briefpost, dürfte es m. E. kein Problem darstellen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zeider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 223
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es dazu bestimmte Gesetzesgrundlagen, die dies eindeutig klären, oder aus denen man dies ableiten könnte? Oder wie kann die Entscheidung bzw. dies begründen?

Alles muss ja schließlich dokumentiert werden...

Darf auch dann der Verein bzw. der evtl. in Frage kommende Kunde angeschreiben werden, wenn dieser auf dem Briefkasten den Hinweis "Bitte keine Werbung" aufgebracht hat? (Aber in diesem Fall wüsste man dies ja nicht, da man ja persönlich anschreibt).

Danke.

PS: Ich habe schon oft über Unternehmen gehört, die sich einfach von der Deutschen Post das Adressenverzeichnis ausstellen lassen und alle Privathaushalte bzw. Unternehmen in der Umgebung oder in der Vermarktungsregion persönlich anschreiben.
Ist dies auch soweit in Ordnung, oder verstoßen sie dabei gegen Gesetze?

Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.