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clineB noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.12.08, 21:46 Titel: Kursverweis wegen Gedichts |
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Hallo.
Angenommen Person A schreibt Zuhause einen Rap, in dem er Person B (einen Lehrer) in Verbindung eins falschen Herkunftslandes erwähnt. Person B findet den Text ohne Wissen und Einverständnis von Person A im Unterricht und fühlt sich durch diesen persönlich angegriffen. Person B kopiert diesen Text und veröffentlicht ihn. Person C (Schulleitung) verweist Person A des Kurses und möchte, dass Person A keine Anzeige wegen Veröffentlichung und Diebstahls macht.
Nun meine Frage:
Ist es als Person A möglich, Person B wegen Veröffentlichung ohne Einverständnis anzuzeigen? Und darf sich die Schule überhaupt ind diese Angelegenheit einmischen? Wie ist die Rechtslage hierbei?
Mit freundlichen Grüßen
clineB |
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John Robie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 1786 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 02.12.08, 23:02 Titel: |
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Hallo clineB!
Zitat: | Angenommen Person A schreibt Zuhause einen Rap, in dem er Person B (einen Lehrer) in Verbindung eins falschen Herkunftslandes erwähnt. |
Das ist sehr abstrakt. Darf ich mir das SO vorstellen:
Lehrer Helmuth Wolter wird gerapped zu, "Wolta aus Obervolta"?
Zitat: | Person B findet den Text ohne Wissen und Einverständnis von Person A im Unterricht [...] |
Wie? Indem er den "Sc*ut" von A ohne dessen Zustimmung und Wissens durchsucht?
Zitat: | Person B kopiert diesen Text und veröffentlicht ihn. |
Warum? Genießt B das Opferdasein?
Und: In welcher Form fand die Veröffentlichung statt?
Freundliche Grüße
-John |
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clineB noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.12.08, 06:32 Titel: |
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Ein Schüler nahm sich ein Blatt aus dem Block. Unter diesem Blatt befand sich das Dokument. Dieses sah Person B, las es durch und nahm es mit.
Veröffentlicht wurde es, indem es der Schulleitung gezeigt worden ist und anderen Lehrern kopiert ins Fach gelegt worden ist.
Person B fühlte sich durch die Angabe des falschen Herkuftslandes persönlich angegriffen und wandte sich daher an die Schulleitung.
MFG |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 03.12.08, 10:00 Titel: |
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Ich weiss zwar nicht, wie das rechtlich genau gehandhabt wird, aber ich finde, dass es schon ein ganz schön dicker Bock ist, den der Lehrer da geschossen hat. Wenn tatsächlich nur ein anderes Herkunftsland angegeben war und sonst keine Beleidigungen in diesem Rap vorkamen (selbst dann wäre die Veröffentlichung total daneben), verstehe ich auch die Rückendeckung des Rektors nicht.
M.M.n. ganz mieser Stil vom Lehrer. |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 03.12.08, 17:04 Titel: |
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Hallo,
Zitat: „verstehe ich auch die Rückendeckung des Rektors nicht
M.M.n. ganz mieser Stil vom Lehrer.“
Schon mal was anderes erlebt?
Zitat: „Person B findet den Text ohne Wissen und Einverständnis von Person A im Unterricht“
Es ist wieder einmal der Beweis, dass sich einige Lehrer nicht an Recht und Gesetz halten. Seid wann dürfen Lehrkräfte Gegenstände der Schüler durchsuchen?
Eine ähnliche Geschichte lief übrigens vor nicht langer Zeit als Film im Fernsehen. Titel: Amoklauf
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 03.12.08, 18:28 Titel: |
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Also zwischen "durchsuchen" und etwas Liegendes lesen und an sich nehmen gibt es ja nun doch einen Unterschied. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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CWisnewski FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 04.12.08, 08:38 Titel: |
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Nichtsdestotrotz dürfte hier ein Verstoß zumindest gegen §12 UrhG vorliegen.
Da würde ich als Geschädigter auch entsprechend gegen vorgehen. |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 04.12.08, 09:17 Titel: |
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Es geht in meinen Augen ja nicht darum, dass das "Gedicht" des Schülers evtl. deplaziert ist. Die Art und Weise, wie das Ganze nach aussen hin dargestellt wird, hat mit Vorbildfunktion eines Lehrers nichts zu tun.
Heini ... in dem Film wurde eine "Todesliste" gefunden, die auch als solche deklariert war. Das mit einem Gedicht zu vergleichen, bei dem es nur um ein anderes Herkunftsland des Lehrers geht, ist doch völlig an der Sache vorbei argumentiert.
Was hindert den Schüler eigentlich daran irgendwelche Gedichte gespickt mit Beleidigungen zu schreiben? Eine Beleidigung kann man soweit ich weiss nur begehen, wenn der Beleidigte auch "willentlich" davon erfährt. Oder bin ich jetzt aufm falschen Dampfer?
Welche schulrechtlichen Konsequenzen könnten einem Schüler denn bei solch einem Fall blühen?
Der Lehrer hätte mit dem Schüler nach der Stunde reden sollen. Wenn dieses Gespräch nicht gefruchtet hätte, hätte er immer noch ein Gespräch mit dem Direktor anberaumen können.
lg |
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Snowflake FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.10.2004 Beiträge: 840 Wohnort: Frankfurt a.M.
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Verfasst am: 04.12.08, 12:50 Titel: |
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Für mich ein Paradebeispiel für den vollkommen ungerechtfertigten Standesdünkel von Pädagogen an Schulen der offensichtlich gefühlt jede rechtliche Grenze überschreitbar macht.. es geht ihn schlicht nichts an. Das Schriftstück zu lesen ist schon unhöflich. Es an sich zu nehmen bereits rechtlich relevant, denn es fand ja keinerlei Beeinträchtigung des Unterrichts o.ä. statt... der Lehrer hatte das Ding gar nicht erst zu nehmen. Von vervielfältigen und veröffentlichen ganz zu schweigen.
Allerdings würde ich ganz persönlich mir im Konflikt mit Personal an öffentlichen Schulen keinerlei Nerven mehr rauben lassen, indem ich dort intern irgendetwas klären will. Direkt Schulamt einschalten, direkt Anwalt einschalten. Und dann das "Problem" in der realen Welt lösen. Nicht im Mikrokosmos Schule... umso schneller man es dort herausbricht, umso zügiger erreicht man etwas.
@flip
Mit Verlaub - Gespräch worüber? Dass dem betroffenen Pädagogen offenbar nicht schmeckt, wie der betroffene Schüler über ihn denkt?
Damit wird er leider leben müssen. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben. |
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Inkognito FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 24.09.2004 Beiträge: 3898
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Verfasst am: 04.12.08, 13:05 Titel: |
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Snowflake hat folgendes geschrieben:: | Für mich ein Paradebeispiel für den vollkommen ungerechtfertigten Standesdünkel von Pädagogen an Schulen der offensichtlich gefühlt jede rechtliche Grenze überschreitbar macht.. es geht ihn schlicht nichts an. Das Schriftstück zu lesen ist schon unhöflich. Es an sich zu nehmen bereits rechtlich relevant, denn es fand ja keinerlei Beeinträchtigung des Unterrichts o.ä. statt... der Lehrer hatte das Ding gar nicht erst zu nehmen. Von vervielfältigen und veröffentlichen ganz zu schweigen. |
Ist das nicht ein wenig zu einfach?
Wir wissen noch nicht einmal, welches Herkunftsland überhaupt genannt war. Je nach Konstellation kann so ein Rap durchaus eine handfeste Beleidigung sein, gegen die sich auch Lehrer zur Wehr setzen dürfen.
Denkbar wäre auch eine Wegnahme des Blattes um eine Weiterverbreitung der Beleidigung zu vermeiden. Offensichtlich hat der Lehrer dann disziplinarische Maßnahmen eingeleitet und möglicherweise nur zu diesem Zweck das corpus delicti an die Schulleitung und einige Lehrer zur Kenntnis gegeben. Eine Veröffentlichung dürfte das noch nicht sein.
Eine Beeinträchtigung des Unterrichts wurde bislang zwar nicht erwähnt. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass es eine solche auch nicht gab.
Inkognito |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 04.12.08, 13:06 Titel: |
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Also der Lehrer B fühlt sich durch den Text beleidigt und angegriffen und kopiert in dann, damit ein möglichst großes Publikum an der Beleidigung Anteil haben kann? Genial der Lehrer, man könnte ihm eine gewisse Intelligenz absprechen.
Ansonsten ist alles gesagt, dagegen kann und sollte man vorgehen. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 04.12.08, 14:38 Titel: |
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Hafish hat folgendes geschrieben:: | Also der Lehrer B fühlt sich durch den Text beleidigt und angegriffen und kopiert in dann, damit ein möglichst großes Publikum an der Beleidigung Anteil haben kann? Genial der Lehrer, man könnte ihm eine gewisse Intelligenz absprechen. |
Größtmöglich ja nun nicht. Er hat es ja nicht auf seine Homepage gestellt, sondern anderen Kollegen(die womöglich an den Disziplinarmaßnahmen beteiligt sind) zur Verfügung gestellt. Deshalb sehe auch ich keine Veröffentlichung. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Snowflake FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.10.2004 Beiträge: 840 Wohnort: Frankfurt a.M.
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Verfasst am: 04.12.08, 15:11 Titel: |
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Mit Verlaub fällt es mir äußerst schwer aus "einem falschen Herkunftsland" eine Beleidigung zu konstruieren...
Selbst wenn der Lehrer aus Land X stammen würde und es einen massiven politischen Konflikt zwischen Land X und Land Y gibt und im Rap Land Y genannt wird...
In meinen Augen reicht das einfach hinten und vorne nicht für eine Beleidigung, sofern nicht "Idiotenland" oder dergleichen getextet wurde - und davon war ja nie die Rede.
Zudem wir selbst wenn eine inhaltlich mögliche Beleidigung vorhanden wäre, noch lange nicht das "Problem" gelöst hätten, dass Schüler S besagtes Gedicht weder veröffentlich hat noch dem Lehrer L unter die Nase gehalten. Und damit es eine Beleidigung sein kann - inhaltlich hin oder her - muss der Betroffene ja irgendwem gegenüber in Misskredit gebracht werden. Und das wäre hier ohne zutun des Lehrers nicht geschehn.
In meinen Augen lässt sich auf bloßer Existenz dieses Textes einfach nichts konstruieren, das disziplinarische Maßnahmen oder irgendeinen Ausschluss des Schülers rechtfertigen würde. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben. |
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clineB noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.12.08, 20:38 Titel: |
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Danke für eure Antworten. Das Land wurde nur verändert, da es sich gereimt hat. Also sowas wie Spanien --> Albanien. |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 06.12.08, 06:00 Titel: |
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clineB hat folgendes geschrieben:: | Person A schreibt Zuhause einen Rap, in dem er Person B (einen Lehrer) in Verbindung eines falschen Herkunftslandes erwähnt.
Das Land wurde nur verändert, da es sich gereimt hat. Also sowas wie Spanien --> Albanien.
Person B (findet und) kopiert diesen Text und verteilt Kopien an Lehrerkollegen und den Schulleiter (ursprüngliche Formulierung: "veröffentlicht ihn").
Person C (Schulleitung) verweist Person A des Kurses |
Völlig unglaubwürdig. Warum sollte der Schulleiter C die Verwendung von "Albanien" statt "Spanien" als so schwere Beleidigung einstufen? _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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