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Umschreibung einer Wohnung

 
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:55    Titel: Umschreibung einer Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

es geht um folgenden Sachverhalt:
Herr A und Frau B haben sich 2004 eine Wohnung gekauft.
Da sich beide getrennt haben (waren nicht verheiratet) möchte Herr A ggf. die Wohnung übernehmen.

Sowohl die Finanzierung als auch im Grundbuch sind beide Namen.

Welche Kosten fallen bei einer Umschreibung an?
Wie kann man den Übertrag auf Herrn A am günstigsten halten? (ggf. Schenkung?)
Muss neue Grunderwerbssteuer gezahlt werden?
Kann Herr A die Eigenheimzulage von Frau B für die noch offenen Jahre übernehmen?

Es geht jetzt nicht um die Kosten für den Kredit sondern was sonst alles anfällt.

Hoffe auf passende Antworten.

Gruß
Boni
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Notargebühren und Grundbuchamtsgebühren fallen an.
Grunderwerbsteuer wird bei Eigentumsübertragung innerhalb der Familie nicht erhoben.
Der Notar ist verpflichtet, die für den Mandanten kostengünstigste legale Möglichkeit zu wählen.
Falls Herr A die Eigenheimzulage beantragt hat, bekommt er diese weiterhin.
Falls Frau B die Antragstellerin war, entfällt die EHZ künftig.
Haben beide gemeinsam die EHZ beantragt, und wird das Eigentum im Jahr der Scheidung auf Herrn A übertragen, so hat nur er seine EHZ verbraten, während Frau B später (falls die EHZ oder ähnliches wieder eingeführt wird) nochmal anspruchsberechtigt ist. Also kein Objektverauch bei Frau B.
Es kommt also darauf an, ob (bei Ehepaaren) die EHZ zum ersten mal oder bereits zum zweiten mal in Anspruch genommen wird. Bitte bei Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
Da Herr A und Frau B nicht verheiratet sind, wird (falls beide gemeinsam die EHZ beautragt haben) wohl jeder die Hälfte, also die halbe EHZ bekommen. D.h. Herr A bekommt seine Hälfte der EHZ weiterhin. Bei Frau B fällt deren Hälfte weg.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für die Antwort.

Zitat:
Grunderwerbsteuer wird bei Eigentumsübertragung innerhalb der Familie nicht erhoben

Da Herr A und Frau B nich verheiratet sind und nicht innerhalb einer Familie sind heißt das dass auch Grunderwerbssteuer anfällt? Wenn ja, von welchem Wert?

Zitat:
Notargebühren und Grundbuchamtsgebühren fallen an.

Diese Kosten dürften sich ja im Rahmen halten, denke ich.

Verstehe ich das richtig:
Die Wohnung muss von Frau B nicht per Kaufvertrag an Herrn A verkauft werden sondern kann einfach umgeschrieben werden?

Gruß
boni
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.. Das wäre für Frau B aber nicht ratsam, da sie dann kein Eigentum mehr besitzt, aber trotzdem für die Schulden aufkommen muss!

Zuerst muss bei der Bank geklärt werden, ob diese bereit ist, Frau B aus der Haftung für den Kredit zu entlassen.
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also das mit dem finanziellem wäre kein Problem, Herr A würde dann eine neue finanzierung machen die nur über Herrn A laufen würde, somit wäre Frau B Schuldenfrei.

Es ist nur die Frage dieses Kostengünstigst "Umzuschreiben" da ja beide Bereits Grunderwerbssteuer bezahlt haben beim kauf.

Könnte man also z.b. die Wohnung Umschreiben und somit z.b. die Gest sparen?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Fände ich auch nicht gut, wenn das so einfach zu umgehen wäre. Wenn Sie nicht verkaufen, dann wird es wohl auf eine Schenkung hinauslaufen. Und dann fällt eben dafür eine Besteuerung an.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist es eig. egal ob es eine Schenkung ist oder ein Verkauf?

Herr A will ja nicht Frau B über den Tisch ziehen sondern Sie suchen beide die Beste Lösung für beide da Frau B bereits aus der Wohnung ausgezogen ist. Nun geht es halt darum die "Schulden" für beide so gering wie möglich zu halten.
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