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Verfasst am: 05.12.08, 12:22 Titel: Wer übernimmt die Kosten?
A muß zwecks Reinigung der Anlage einen Schornsteinfeger beauftragen. Dieser kommt und möchte an der rückseits des Gebäudes(Dachwohnung) angebrachte Reinigungs-Luke seine Arbeit verrichten.
Nun stellt dieser fest, das die Luke bei einer vorangegangenen Dach-Neudeckung mit der Dachpappe, etc unbrauchbar gemacht wurde (überlappt die Luke das sie nicht zu öffnen ist) Also muß entweder die Dachpappe weggeschnitten und der Teil des Daches neu gedeckt werden oder aber -einfacher und kostengünstiger- eine zweite Luke muß erstellt werden.
Es handelt sich um eine erst kürzlich gekaufte EW, das Dach wurde vor 2-3 Jahren gedeckt. Wie ist die Rechtslage..wer muß für die bei diesen Arbeiten entstehenden Kosten -ca 150 €- tragen? A oder der Verkäufer (unter dem das Dach neu gedeckt wurde)? _________________ In dieser Welt gibt es nur zwei Tragödien. Die eine ist, nicht zu bekommen, was man möchte, und die andere ist, es zu bekommen.
Oscar Wilde
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