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bitte, könnte mir jemand Folgendes einsichtig machen:
Ich beantragte, da meine Mutter jüngst verstarb (gesetzliche Erbfolge, da ohne Testament) einen Grundbuchauszug für die putativ von beiden Eltern besessene Immobilie.
Telefonisch sagte man mir, das ginge problemlos, ich bräuchte nur auf die gesetzliche Erbfolge (und dass das Nachlassgericht bereits tätig ist) hinzuweisen und meine Daten zu nennen, diese seien dem Nachlassgericht ja bekannt.
Heute nun bekam ich die Ablehnung. Es bräuchte dazu eine Vollmacht meines Vaters, des Eigentümers. Das verstehe ich nicht, denn ich bin ja auch Eigentümerin.
Das könnte vielleicht daran liegen, dass Sie im Grundbuch noch gar nicht eingetragen sind und somit kein alleiniges Recht an dem Grundbuchauszug geltend machen können.
So wie ich es kenne, stellt das Nachlassgericht den Erbschein aus. Mit diesem Erbschein wendet man sich sodann an das Grundbuchamt und lässt seinen Eigentumsanteil eintragen.
Gleichzeitig muss Versicherung an Eides statt abgegeben werden, dass keine andere Person Anrecht auf Erbanteile hat.
Erst danach erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Nach erfolgter Eintragung erhält man sodann automatisch einen Grundbuchauszug zur Richtigkeitsprüfung.
Wie waren die Eltern denn ursprünlich eingetragen? Als Miteigentümer zu je 1/2? In Gütergemeinschaft? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Volker, danke, das dachte ich mir auch schon ungefähr so in dieser Richtung.
Special Agent, das ist ja gerade das Problem. Ich weiss es nicht. Und mein Vater sagte was von "Unklarheiten im Grundbuchauszug". Ich frag mich, was es da für Unklarheiten geben könnte und wurde SEHR misstrauisch.
Habe ich noch einen Weg, zu prüfen, was mein Vater und der von ihm beauftragte Notar sagen?
Offenbar regelt er den Nachlass mit Notar. Geht das ohne Nachlassgericht?
Und hat nicht jeder "mit berechtigtem Interesse" das Recht auf Grundbucheinsicht?
Habe ich nicht als Erbe ein berechtigtes Interesse?
Wenn Ihre Mutter nicht eingetragene Eigentümerin ist nein.
zutreffend ist?
So in der Richtung denke ich nämlich auch.
Mein Vater verteilt so in Gutsherrenart. Man kann spüren, dass er der Meinung ist, die Immobilie gehöre eigentlich ihm alleine.
Was, wenn sich das auf die tatsächlichen Verhältnisse stützt? Wenn meine Mutter also gar nicht im Grundbuch steht?
Kann ich das herausbekommen?
Und dann noch eine Vision:
Er könnte ja die Immobilie beleihen/überschulden. In dem Falle würde ich von ihm einmal die Schulden erben.
Kann ich das - im Erbfall - erfahren, bevor ich die Erbschaft annehme? Jetzt mal in die Zukunft gedacht....
Zum einen mal kurz: das gehört nicht ins Verwaltungsrecht.
Zum anderen als kleiner Tip: wenn das Grundbuchamt sich querstellt ihnen auch nur den Eigentümer zu nennen fragen Sie mal beim Katasteramt nach. Die führen eine mit dem Grundbuch abgeglichene Namenskartei und sind meist auskunftsfreudiger.
Sie können sich doch vertrauensvoll an das Nachlassgericht oder an einen Anwalt wenden.
Dort wird man Ihnen sicher Auskunft darüber geben können, ob Ihre Mama im Grundbuch eingetragen ist. Allerdings sieht das im Moment nicht so aus, da man ansonsten Ihr berechtigtes Interesse erkannt hätte.
ich bin nun nach längerem Nachdenken fast entschlossen, Ihrem Rat zu folgen und mich an das Nachlassgericht zu wenden.
Meine Frage ist: Bekommt mein Vater das mit, wenn ich das tue?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
hallo Bob,
was fragt man denn so im Katasteramt? Ich meine, wenn ich mich dämlich anstelle, dann werden die wohl "dichtmachen".
Fragt man da so "Wem gehört denn das hübsche Haus?"
Gruss und Dank an alle, die einer Unwissenden ein bisschen auf die Sprünge helfen.
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