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Journalist A recheriert über das Geschäftsgebahren von Firma B. Dabei mailt er diese Firma unter einem Decknamen an und lässt sich ein Angebot erstellen. Er kauft aber nichts.
Die ganze Sache läuft per Mail. Erst am Schluss merkt die Firma B das sich Journalist A mit falschem Namen an sie gewandt hat.
Hat nun die Firma B einen Unterlassungssanspruch gegenüber Journalist A?
Macht sie Journalist A durch die Verwendung eines falschen Namens strafbar?
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