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recht.de :: Thema anzeigen - Laptop von (Wortsperre: Firmenname) kann niht zurückgeben
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Laptop von (Wortsperre: Firmenname) kann niht zurückgeben
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Exkiller
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 20:52    Titel: Laptop von (Wortsperre: Firmenname) kann niht zurückgeben Antworten mit Zitat

Hi Leute,
meine Mutter hat sich das Targa Laptop für 1279 Euro gekauft am 16.03.05 beim (Wortsperre: Firmenname). Das laptop funktioniert einwandfrei doch leider ist der bildschirm für meine Mutter zu klein, sie sieht halt nicht mehr so gut.Habe auch alle Symbole auf gross gestellt schrifft gross usw. aber das alles hilft nicht.
Nun ich dachte das ist doch kein problem ich bring den Laptop zurück zu (Wortsperre: Firmenname). Doch die nehmen ihn nicht zurück und berufen sich darauf das bei der produktbeschreibung (Prospekt) in kleinschrifft folgendes stand :

Zitat aus dem prospekt:
"Rückgabe innerhalb eines Monats gegen vorlage des Kassenbons" ausgeschlossen.Die gesetzlichen Gewährleistung wird dadurch nicht eingeschränkt.
Zitat ende.

Nun ok denke ich mir und ruf heute bei Targa direkt an. Der Gesprächspartner am anderem ende sagte mir aber das die Laptops vom umtausch ausgeschlossen sind. Nur wenn das Gerät kaput sei und mehrmals repariert werden muss könnte man es zurückgeben. Tja ich soll mich später nochmal melden mit der Seriennummer weil Er mir so garnicht weiter helfen kann.

Was soll ich jetzt tun? Ist das überhaupt rechtens das Sie das Gerät nicht zurücknehmen? Ist alles orginalverpackt und funktionier auch einwandfrei. Und ich will nicht erst was kaputmachen um das Gerät irgendwann doch umgetauscht zu kriegen! Aber zu sowas werden die Leute ja animiert von Targa, was der normale Kunde bezahlen muss!
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Ich danke Euch im vorraus.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Ladengeschäften gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, das wäre reine Kulanz gewesen.

Und es kaputt zu machen, damit man es zurückgeben kann, ist

(1) Betrug = strafbar

(2) Kann (Wortsperre: Firmenname) erst mehrere Male umtauschen bzw. reparieren

Wenn übrigens die Mama selbst bei niedrigster Grafikauflösung nicht erkennt braucht Sie vermutlich eher eine neue Brille, keinen neuen Laptop.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Exkiller
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Bei Ladengeschäften gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, das wäre reine Kulanz gewesen.

Und es kaputt zu machen, damit man es zurückgeben kann, ist

(1) Betrug = strafbar

(2) Kann (Wortsperre: Firmenname) erst mehrere Male umtauschen bzw. reparieren

Wenn übrigens die Mama selbst bei niedrigster Grafikauflösung nicht erkennt braucht Sie vermutlich eher eine neue Brille, keinen neuen Laptop.


Na das ist aber sehr frech....kann Dir versichern meine Mutter hat ne neue Brille sie ist halt schon 59 jahre alt und sieht nicht so gut...aber der Grund ist doch egal ich hatte noch nie probleme bei der rückgabe deshalb bin ich verwundert und für mein empfinden ist das nicht rechtens.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Exkiller hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Bei Ladengeschäften gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, das wäre reine Kulanz gewesen.

Und es kaputt zu machen, damit man es zurückgeben kann, ist

(1) Betrug = strafbar

(2) Kann (Wortsperre: Firmenname) erst mehrere Male umtauschen bzw. reparieren

Wenn übrigens die Mama selbst bei niedrigster Grafikauflösung nicht erkennt braucht Sie vermutlich eher eine neue Brille, keinen neuen Laptop.


Na das ist aber sehr frech....kann Dir versichern meine Mutter hat ne neue Brille sie ist halt schon 59 jahre alt und sieht nicht so gut...aber der Grund ist doch egal ich hatte noch nie probleme bei der rückgabe deshalb bin ich verwundert und für mein empfinden ist das nicht rechtens.


Das ist nicht frech, das ist durchaus ernst gemeint. 1024 * 768 mag auf einem 14 oder 15 Zoll Monitor nicht jedermanns Sache sein, aber bei niedrigeren Einstellungen sollte es keine Probleme geben. Wenn das Ihr Problem ist, gehen Sie die Einstellungen evtl. nochmal mit dem Handbuch durch.

Falls es der Ausdruck "die Mama" sein sollte - ich meinte natürlich "die Mamma" - ganz respektvoll - siehe meinen Wohnort.

Ganz allgemein: Bei derartigen kurzfristigen Aktionen ist es auch recht verständlich, wenn nicht über längere Zeit kulanzweise zurückgenommen wird. Wenn dann jemand nach 3-4 Wochen eintrudelt, evtl. das ganze auch schonmal offen hatte, wird man´s zum Neupreis kaum mehr los.
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Exkiller
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind doch keine 2 wochen um und beim (Wortsperre: Firmenname) war ich schon letzte woche am Donnerstag um es zurückzugeben. Danach waren jetzt ostern deshalb dauerte es hal bissel.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das war nur ein Beispiel, um anschaulich zu machen, warum keine freiwillige Rücknahme stattfinden könnte.

Rechtlich: Wurde nicht vertraglich extra ein Rückgaberecht versprochen, gibt es keines. Da Gesetz sieht keines vor für Ladenkäufe.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach
Der Hersteller hat alle angepriesenen Eigenschaften des Gerätes erfüllt. Du kannst ihn dann doch nicht zwingen es zurückzunehmen nur weil du dich umentscheiden hast (erst recht nicht bei schnell im Wert sinkenden Computern).
Es tut mir ja leid das so sagen zu müssen aber ich glaub dir einfach nicht das deine Mutter wenn sie selbst auf hohem Schriftgrad nichts lesen konnte z.B. Zeitung lesen kann, oder ein Buch (welche im Normalfall als Maximum Schriftgröße 12 nutzen, fg aber 10 oder Cool, wärst du so freundlich uns das zu erklären? Und hat sie noch nie einen Computer gesehen um das irgendwie vorher beurteilen zu können welche Schriftgröße sie lesen kann?

Uber-Pea
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch unabhängig von der Auflösung die Schrift vergrößer. Oder man nutzt die [Wortsperre: Produktname]-Lupe. Das sollte dann reichen. GGf. kann man sich die Texte auch vorlesen lassen, in [Wortsperre: Produktname] leider serielmäßig nur in englisch.
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Exkiller
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn ich alles auf gross gestellt habe kann sie das schon lesen sieht halt entsprechend schlecht aus...Und das poblem ist ja meine Mutter hat schon nen pc gesehen und zwar meinen aber ich hab nen 19 zoll monitor und bei mir sieht hal alles viel besser aus wie auf nem laptop...wir waren auch in (Wortsperre: Firma) usw. und da konnte sich meine Mutter auch die laptops anschauen aber wie es oft so ist im geschäft sieht alles immer besser aus...Es ist eigentlich doch auch nicht wichtig aus welchem Grund sie den Laptop zurückgeben möchte. Ich dachte halt immer das ich das recht habe Ware zurückzugeben ich hatte auch noch nie probleme damit. Ich finde es halt schade das ich nicht schon früher gemerkt habe das der umtausch bei (Wortsperre: Firmenname) und warscheinlich (Wortsperre: Firma) so schwierig ist. Jetzt weiss ich es, keine Elektrogeräte im Lebsnsmitteldiscounter kaufen! Schade das ich es erst bei solch einem grossem Betrag gemerkt habe...
Wie auch immer ich danke Euch für die schnelle Hilfe und für die aufklärung....

Ps.
Da fällt mir ein...ich habe ein rückgabe recht bei online käufen da ich ja die Ware vorher nicht begutachten kann...aber beim (Wortsperre: Firmenname) konnte man sich den Laptop auch nicht anschauen die waren versteckt auf dem Lager! Sollte da nicht auch das Gesetz greifen?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Exkiller hat folgendes geschrieben::


Ps.
Da fällt mir ein...ich habe ein rückgabe recht bei online käufen da ich ja die Ware vorher nicht begutachten kann...aber beim (Wortsperre: Firmenname) konnte man sich den Laptop auch nicht anschauen die waren versteckt auf dem Lager! Sollte da nicht auch das Gesetz greifen?


Nein. Das Gesetz musste da ein bisschen verallgemeinern. Wenn ich online genau weiss, was ich kaufe, habe ich ändert das am Widerrufsrecht auch nichts.
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Exkiller
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hi habe folgendes in einem anderem Forum gekriegt:

Laut Stiftung-Warentest-Bericht würden Computer-Käufer von (Wortsperre: Firmenname) extra ins Lager gebeten, wo Verkäufer den Karton mit der Ware auspacken und jedes Einzelteil auf einer Checkliste abhaken. Anschließend wird der Kunde aufgefordert, diese Liste und ein Merkblatt zu Service und Garantie zu unterschreiben. Der Haken dabei: Mit dieser Unterschrift verzichten Computer-Käufer auf die sonst bei (Wortsperre: Firmenname) und anderen Discountern übliche Geld-zurück-Garantie.

Quelle --> http://www.golem.de/0303/24666.html

Selbe Hier ---> http://www.stiftung-warentest.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/1093072.html

beide Links beziehen sich leider nicht auf den aktuellen Laptop aber was sagt Ihr dazu?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rechtlich: Wurde nicht vertraglich extra ein Rückgaberecht versprochen, gibt es keines. Da Gesetz sieht keines vor für Ladenkäufe.

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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Hätte ich das gelesen und wäre auf eine "miese Tour" gestoßen hätte ich gesagt ihr mich auch mal, die Konkurrenz wirds danken und wäre abgedampft -,- Wobei es mich auch sehr wundern würde wenn ich mich dazu entscheiden würde im Discounter nen PC zu kaufen -_-
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Claudichma
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 308

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Versteigere den Laptop doch schnellstmöglich bei Internetauktionshaus [Name geändert], da erzielen die Dinger, wenn sie gerade aktuell als Aktionsangebot im Handel sind, zumindest in den ersten Wochen noch so gute Preise, dass du da mit nicht all zu großen Verlusten rausgehst. (Manche gehen sogar mit Gewinn weg, wenn die Aktion im Handel vorbei ist und der Laptop darüber nicht mehr erhältlich ist.)

Schreibe halt einfach, du hättest den Laptop nur 1x in Betrieb genommen um zu prüfen, ob alles funktioniert. Ansonsten kannst du ihn ja sogar als "neu" dort einstellen (statt gebraucht).
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Jochen_K
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

sehr hilfreiche Antworten Traurig (Ironie).

Ein Rückgaberecht gibt es dann, wenn der Laptop dauernd abstürzt . !!

Dies ist bei Discounter-Waren oft der Fall. Ist es bei Ihnen auch so ? Mit den Augen rollen

Dem Käufer ist es nicht zuzumuten ständig ein neues mitzunehmen und es auszuprobieren.

(Wortsperre: Firmenname) soll das Gerät entweder vorher auspacken oder die Finger ganz weg lassen von solchen Geschäften !!! Böse

(Oft gibt es aber ein Umtauschrecht von 8 Tagen ohne Grund)



Immer an den Verbraucher denken !!! Nur so gehts voran !!
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