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amtsgericht bearbeitet antrag nicht

 
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:01    Titel: amtsgericht bearbeitet antrag nicht Antworten mit Zitat

ein amtsgericht macht deutlich, dass es auch möglich sei die antragsunterlagen für den erhalt eines beratungsscheines an der pforte abzugeben damit der rechtspfleger nach prüfung der unterlagen das dokument postalisch an den antragssteller versendet.

der antragssteller ist dringend auf diesen schein angewiesen da seine sozialrechtlich wichtige fragen in seinen vorbereiteten widerpspruch mit einfließen müssen.

das amtsgericht macht mit einem datiertem brief vom 13.11.2008 -erhalten am 25.11.2008 deutlich, dass noch eine detailierte konkretisierung fehlen würde.

weiterhin soll der antragsteller trotz vorlage seines alg II bescheides kontoauszüge vorlegen damit über die bewilligung entschieden werden kann.

nachdem die unterlagen dem amtsgericht vorlagen rief der antragsteller zwecks feststellung des sachstandes bei dem rechtspfleger an und musste erfahren, dass die unterlagen wohl noch für einen nicht festgelegten zeitraum bearbeitet werden.

der antragsteller ist nicht mehr gewillt diese vorgehensweise zu erdulden.. zumal der anwalt wartet und die frist für einen widerspruch gegen die beklagte langsam abläuft.

da das amtsgericht auch nicht ausgelastet ist stellt sich mir die frage welche beschwerdestelle hier zuständig ist und ob es gesetzliche regelungen gibt, dass solche angelegenheiten zeitnah bewerkstelligt werden müssen.
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass Sie beurteilen können ob das Amtsgericht ausgelastet ist oder nicht. Wenn es keinen Grund für die Nichtbearbeitung geben, wäre der einzige Weg eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese ist zu richten an den Direktor/Präsidenten des Amtsgerichts. Damit erreichen Sie aber evtl. nur eine Bearbeitung, auf die Entscheidung selber darf der Direktor/Präsident nicht einwirken.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es tatsächlich eilt, dann kann auch Ihr Anwalt in eigener Kompetenz das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorab prüfen und nachträglich Beratungshilfe beantragen.
P.S.: Da z. B. Vermögensschonbeträge bei ALG II und Beratungshilfe verschieden sind, machen die Prüfungen des Sachbearbeiters m. E. absolut Sinn.
Ich kann ehrlich gesagt auch bislang bei bestem Willen keine überlange Verfahrensdauer erkennen - das Verfahren läuft gerade mal drei Wochen und einen Tag.
Ach ja: und Handels- und Gesellschaftsrecht paßt nicht - verschiebibern?
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 15:34    Titel: Re: amtsgericht bearbeitet antrag nicht Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
der antragsteller ist nicht mehr gewillt diese vorgehensweise zu erdulden.. zumal der anwalt wartet und die frist für einen widerspruch gegen die beklagte langsam abläuft..


Ganz nebenbei kann ein Widerspruch fristwahrend ohne Begründung eingereicht werden. Bis die Behörde das übliche Schreiben "Bitte begründen sonst Entscheidung nach Aktenlage" rausschickt, hat man noch mal nen Monat gewonnen.


@SAC

Zitat:
Wenn es tatsächlich eilt, dann kann auch Ihr Anwalt in eigener Kompetenz das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorab prüfen und nachträglich Beratungshilfe beantragen.


Stimmt, es ist Weihnachtszeit. Da könnte sich einer finden lassen. Ein todkranker Kollege, der kurz vor dem Tod noch seinen Frieden finden will, nachdem er seine Seele mit 40 Jahren Anwalttätigkeit dem Satan verschrieben hat....
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wage mal die Behauptung, daß es für das Einlegen des Widerspruches sowieso keine Beratungshilfe geben wird. Das kann der Antragsteller nämlich selber tun, anwaltlicher Hilfe bedarf es dazu nicht.

Ansonsten wie SAC und Milo, vor allem, was das Schonvermögen bzw. die Freibeträge angeht: die sind bei ALG II höher als bei der BerH - daher muß der RPfl. die Kontoauszüge prüfen.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 16:01    Titel: Re: amtsgericht bearbeitet antrag nicht Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
@SAC
Zitat:
Wenn es tatsächlich eilt, dann kann auch Ihr Anwalt in eigener Kompetenz das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorab prüfen und nachträglich Beratungshilfe beantragen.

Stimmt, es ist Weihnachtszeit. Da könnte sich einer finden lassen. Ein todkranker Kollege, der kurz vor dem Tod noch seinen Frieden finden will, nachdem er seine Seele mit 40 Jahren Anwalttätigkeit dem Satan verschrieben hat....
Sehr böse
Sehr böse Sehr böse


Ich kann zwar Anwälte absolut verstehen, die die Kundschaft wegen der sonst bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheit erst ans Amtsgericht verweisen, aber es gibt durchaus noch einige Anwälte, die von den gesetzlichen Möglichkeiten nachträglicher Bewilligung Gebrauch machen.
Anwälte, die die Zeitverzögerung dann aber im Mandantengespräch dem Gericht zuschreiben, und eben nicht dem verständlichen eigenen wirtschaftlichen Interesse, die sollten vom Nikolaus keine Geschenke bekommen.
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yamanose
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der widerspruch jetzt als unbegründet zurückgewiesen wurde braucht der antragsstellerden beratungsschein da ein anwalt erst pr+üfen spll ob es sich lohnt prozesskostenhilfe in bezug auf das sg zu bentragen.

daher frage ich mich ob man dem sg deutlich machen kann, dass man zur fristwahrung klage einreicht und diese dann zurückgezogen werden soll falls man z.b. nicht in vier wochen antwortet.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::

daher frage ich mich ob man dem sg deutlich machen kann, dass man zur fristwahrung klage einreicht und diese dann zurückgezogen werden soll falls man z.b. nicht in vier wochen antwortet.


Wozu? Klage einreichen und fertig. Bei der Überlastung der SG dauert es ein bis zwei Monate, bis die Mal um die Begründung bitten mit ner Frist von ein bis zwei Monaten.
Wenn man dann nach zwei Monaten um Fristverlängerung bittet, um die Sache DOCH zum Anwalt zu geben, hat man locker ein halbes Jahr gewonnen.....

Nur: Wenn die Klage erst mal läuft, gibts keine Beratungshilfe mehr.....
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