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Auftrag für heimlichen Mitgesellschafter?

 
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mtriebler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 18:33    Titel: Auftrag für heimlichen Mitgesellschafter? Antworten mit Zitat

Ich besitze eine Eigentumswohnung.

Die Hausverwaltung ( 2 Männer, GmbH) hat die Hausreinigung an eine - scheinbar - andere Gesellschaft (eine Frau, GmbH) vergeben. Tatsächlich sind die 3 jedoch zusätzlich in einer GbR vereint, mit der sie Wohnungen im Objekt besitzen.

Die Verwaltung hat die Eigentümer nicht über diese gemeinsame Gesellschaft informiert; sie besitzen die Wohnungen angeblich als "Privatpersonen".

Ist das legal?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich illegal. Wer als Verwalter tätig ist, darf privat keine Eigentumswohnung besitzen. Als GmbH-Gesellschafter darf man erst recht keine Wohnung besitzen. WEG-Verwalter und GmbH-Geschäftsführer haben im Zelt zu schlafen und dürfen keinerlei privates Eigentum besitzen.

Über die Vergabe der Hausreinigung entscheidet nicht der Verwalter (egal ob GmbH oder nicht). Diese Entscheidung trifft die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss. Der Verwalter ist lediglich dazu da, die Beschlüsse der Gemeinschaft umzusetzen.
MfG
Lucky
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mtriebler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 17:03    Titel: danke .... Antworten mit Zitat

sehr. mt
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