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Verfasst am: 06.12.08, 15:40 Titel: Missbrauch von staatlichen Leistungen ?
hallo zusammen, folgender selbstverständlich fiktiver fall zur frage.
person A ist rentner (deutsche staatsangehörigkeit), hat sich mit ca. 45 zur ruhe gesetzt und lebt seit ca. 10 jahren fest in brasilien mit grundstück + haus + gutes einkommen aus immobilien miete etc., mal abgesehen von 2 besuchen pro jahr in deutschland.
person A ist „offiziell“ immer noch mit wohnsitz in deutschland gemeldet, da es ja die wohl verdiente volle rente gibt, es sei denn man ist in deutschland nicht dauerhaft lebend bzw. gemeldet.
person A war glücklich verheiratet mit einer brasilianerin (9 jahre), die dadurch die deutsche staatsbürgerschaft erhielt und das auch so bleiben soll. PS: glückliche und gütige trennung dann nach den besagten 9 jahren und zwar aus kostengründen in brasilien !
persona A hat die scheidung in deutschland nicht bekannt gegeben, gegenüber z.b. krankenkasse etc.
meine fragen bitte:
1.) liegt eine straftat vor wenn A das in deutschland nicht bekannt gibt und die bereits in brasilien geschiedene ehe vollzogen wurde und die geschiedene brasilianische frau weiterhin über person A in deutschland mitversichert ist (krankenversicherung) ?
2.) ist es eine straftat wenn A weiterhin bei einem freund offiziell angemeldet ist in deutschland wegen der vollen rente aber fast dauerhaft in brasilien lebt ?
3.) ist es eine straftat das die ex ebenfalls noch in deutschland offiziell als deutsche geführt wird ?
vielen dank
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Zur Rentenfrage (2.):
Geht es um Erwerbsunfähigkeit oder warum bekommt der gute Mann mit 55 Jahren Rente?
Da sind meines Wissens Einschränkungen möglich, muss unter bestimmten Konstellationen aber nicht.
Bei der normalen Altersrente spricht meines Wissens nichts Grundsätzliches dagegen, diese auch ins (hier außereuropäische) Ausland überwiesen zu bekommen, mal abgesehen von eventuellen Anpassunsgründen hinsichtlich genereller Lebenshaltungskosten o.ä. Ob das für Brasilien so ist, kann ich nicht sagen.
Zur Staatsangehörigkeit der Ehefrau (3.):
Ist die Staatsangehörigkeit für den Ehepartner denn nur auf Zeit (der Ehe) verliehen? Also sowas wie "solange du mit einem Deutschen verheiratet bist, bist du Deutsche, danach nicht mehr?"
Ich meine nein, kann mich jedoch auch irren. Wobei i.d.R. beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die bisherige aufgegeben werden muss. Dann wäre man bei einer Scheidung ja staatenlos. Kann's eigentlich nicht sein, oder?
Zur Krankenversicherungsfrage (1.) weiß ich nichts. K.A. wie es mit der Familienversicherung im Scheidungsfall (und Leben im Ausland) läuft. Das müsste man vielleicht im Sozialrecht fragen.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Geht es um Erwerbsunfähigkeit oder warum bekommt der gute Mann mit 55 Jahren Rente?
nein, person A ist mittlerweile im offiziellen rentenalter und bekommt auch die normale rente. es sollte mit dem alter nur deutlich gemacht werden, dass es hier nicht um geld geht. A hat halt gut verdient und konnte sich deshalb freiwillig und rechtzeitig zur ruhe setzen.
Zitat:
Ist die Staatsangehörigkeit für den Ehepartner denn nur auf Zeit (der Ehe) verliehen?
Zitat:
Wobei i.d.R. beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die bisherige aufgegeben werden muss.
nein + nein
sie hat die deutsche staatsangehörigkeit durch heirat mit person A hier in deutschland erlangt. ist es somit auch weiterhin, da die scheidung "nur" in brasilien nicht aber in deutschland vollzogen / bekanntgegeben wurde.
Zitat:
mal abgesehen von eventuellen Anpassunsgründen
dies wurde an die rentenkasse schon einmal schriftlich versucht, mit einer anfrage = können sie nicht bitte auf ein konto in brasilien überweisen... was ist passiert, die rentenkasse wurde sofort stutzig und wollte die rente kürzen !
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
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