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Verfasst am: 08.12.08, 14:05 Titel: Hausverkauf, Mieter wollen nicht raus
Hallo,
folgendes:
Person A hatte während Ehe Haus gebaut, durch Scheidung hatte er Haus vermietet.
Mieter wollen Haus kaufen, doch durch Schufa Eintrag keine Finanzierung möglich. Bausparkasse droht schon mit Kündigung des Vertrages da noch Kosten offen sind. Mieter wollen nicht ausziehen, da Frau behindert (zu 100%, schwerhörig, bzw. taub) und noch 3 oder 4 Kinder da sind.
Was kann man da machen? Haus mit Mietern verkaufen, kauft niemand, da keine Wertanlage, bzw. dafür uninteressant.
Person A aber finanziell schon so in den Miesen das nicht Möglich die rückständigen Schulden zu zahlen und Mieter haben ja ALLE Rechte dieser Welt.
Kann es sein das Person A auch zu einem Pflegefall wird weil der Deutsche Staat zulässt das durch andere Personen Person A untergeht?
Gibt es eine Möglichkeit die Mieter wegen Hinderung des Verkaufes aus dem Haus zu bekommen? Person A möchte das Haus auf keinen Fall weiter nutzen, er möchte nur endlich Ruhe haben und das Haus loshaben.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 08.12.08, 15:30 Titel:
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit die Mieter wegen Hinderung des Verkaufes aus dem Haus zu bekommen? Person A möchte das Haus auf keinen Fall weiter nutzen, er möchte nur endlich Ruhe haben und das Haus loshaben.
Solange die Mieter die Miete pünktlich zahlen nicht.
Eine Möglichkeit wäre, den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung "Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung". Dieser Kündigungsgrund ist allerdings in den neuen Bundesländern nicht zulässig.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Kann es sein das Person A auch zu einem Pflegefall wird weil der Deutsche Staat zulässt das durch andere Personen Person A untergeht?
Was hat denn der Deutsche Staat damit zu tun? Hat der Deutsche Staat das Haus vermietet oder Person A? Wer einen Vertrag abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Verträge zu erfüllen sind. Wer einen Mietvertrag abschließt, sollte sich vorher darüber informiert haben, unter welchen Bedingungen er den Vertrag beenden kann.
Der Deutsche Staat hat die legitimen Interessen aller seiner Bürger zu beachten. Die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts stellen das Ergebnis einer Abwägung zwischen den unter Umständen widerstreitenden Interessen der Vermieter und der Mieter dar.
Für den Fall, dass Person A zum Pflegefall wird, stellt der Deutsche Staat Leistungen aus der Pflegeversicherung und Sozialhilfe zur Verfügung.
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