Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Das Ausscheiden eines Geschäftsführers und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers ist in öffentlich beglaubigter Form, elektronisch zur Eintragung anzumelden (§§ 39 GmbhG, 12 HGB).
Sollte ein Geschäftsanteil notariell übertragen worden sein, hat der Notar eine von ihm unterschriebene aktuelle Gesellschafterliste einzureichen (40 II GmbhG)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.