Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Übergabeprotokoll bei Hauskauf
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Übergabeprotokoll bei Hauskauf

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 08:21    Titel: Übergabeprotokoll bei Hauskauf Antworten mit Zitat

Gibt es irgendwo ein Übergabeprotokoll für den Hauskauf zum Download? Ich finde nur welche für Mieter.

Es geht darum, dass ein Käufer zusammen mit dem VK durchs Haus geht und vorhandene Mängel festhält. Ich denke, Ihr wisst, was ich meine.
_________________
______________________________________________
habe keine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ein Übergabeprotokoll für den Hauskauf


Wieso, soll das Haus später wieder zurück verkauft werden. Wenn Mängel vorhanden sind, soll/muß der VK sie beseitigen oder der Kaufvertrag wird nicht unterschrieben.

So einfach ist das.

Bei einem Mietvertrag wird es nur darum gemacht, weil irgendwann die Mietsache wieder an den Vermieter zurück gegeben wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 14:19    Titel: Re: Übergabeprotokoll bei Hauskauf Antworten mit Zitat

Claudia S. hat folgendes geschrieben::
...... Es geht darum, dass ein Käufer zusammen mit dem VK durchs Haus geht und vorhandene Mängel festhält. ...


Aus welchem Grund? Es spielt keine Rolle, ob Mängel vorhanden sind, denn gebrauchte Häuser werden i.d.R. mit Gewährleistungsausschluss verkauft, d.h. der Verkäufer braucht vorhandene Mängel nicht beseitigen. Dies ist Sache des Käufers.
Es genügt, wenn der Stromzähler und ggf. Gaszähler gemeinsam abgelesen wird.

Anders ist es bei Neubau-Kauf. Da bringt der Architekt, der den Neubau an den Käufer übergibt, ein Übergabeprotokoll mit und notiert die Mängel.

MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Im KV steht, dass alle vorhandenen Mängel vom VK behoben werden und alle Räume (wenn gewünscht vom K) renoviert werden.

Hat sich aber erledigt, wurde alles auf einem einfachen Stück Papier festgehalten und wid nun gemacht.
_________________
______________________________________________
habe keine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
hildm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer ist also aus jeglicher Haftung raus?

Mal angenommen, Ich kaufe ein Wohnhaus von einem Privaten Verkäufer.

Und ein Monat nach Verkaufsabwicklung bekomme ich einen Brief von der Baubehörde. Ich habe mich in der zwischenzeit Häuslich niedergelassen habe noch ein paar Dinge umgebaut und bekomme dann einen Brief, dass ich das Haus nicht nutzen darf.

Es stand 5 Jahre leer und damit ist jegliche Nutzung des Hauses erloschen. Der Vorbesitzer hat schon versucht ein Wohnrecht darauf zu bekommen, hat es aber nicht geschafft und ihm wurden schon Abmahnungen erteilt, weil er das Haus wiederrechtlich nutzte.

Wie ist die Rechtslage? Habe ich eine Chance, mein Geld wiederzukriegen oder auch Schadensersatz zu bekommen? Mir wurde das Haus als Wohnhaus verkauft und nun kann ich nicht drin wohnen. Ich darf es garnicht nutzen, wenn ich keine Strafe zahlen möchte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

hildm hat folgendes geschrieben::
......Und ein Monat nach Verkaufsabwicklung bekomme ich einen Brief von der Baubehörde. Ich habe mich in der zwischenzeit Häuslich niedergelassen habe noch ein paar Dinge umgebaut und bekomme dann einen Brief, dass ich das Haus nicht nutzen darf.

Es stand 5 Jahre leer und damit ist jegliche Nutzung des Hauses erloschen. Der Vorbesitzer hat schon versucht ein Wohnrecht darauf zu bekommen, hat es aber nicht geschafft und ihm wurden schon Abmahnungen erteilt, weil er das Haus wiederrechtlich nutzte.


Es spielt keine Rolle, ob ein Haus 5 Jahre oder 10 Jahre leersteht. In vorliegendem Fall jedoch fehlt es wohl an der Baugenehmigung. Nach dem Krieg wurden öfters Schrebergärten in Kleingartenanlagen zum Wohnen ausgebaut, angebaut und dauerhaft genutzt. Dies wurde von den Behörden jahrzehntelang toleriert, aber bei Eigentümerwechsel wars dann vorbei mit der Toleranz.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.