Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.03.08, 08:21 Titel: Übergabeprotokoll bei Hauskauf
Gibt es irgendwo ein Übergabeprotokoll für den Hauskauf zum Download? Ich finde nur welche für Mieter.
Es geht darum, dass ein Käufer zusammen mit dem VK durchs Haus geht und vorhandene Mängel festhält. Ich denke, Ihr wisst, was ich meine. _________________ ______________________________________________
habe keine
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 01.03.08, 10:13 Titel:
Zitat:
ein Übergabeprotokoll für den Hauskauf
Wieso, soll das Haus später wieder zurück verkauft werden. Wenn Mängel vorhanden sind, soll/muß der VK sie beseitigen oder der Kaufvertrag wird nicht unterschrieben.
So einfach ist das.
Bei einem Mietvertrag wird es nur darum gemacht, weil irgendwann die Mietsache wieder an den Vermieter zurück gegeben wird.
Verfasst am: 01.03.08, 14:19 Titel: Re: Übergabeprotokoll bei Hauskauf
Claudia S. hat folgendes geschrieben::
...... Es geht darum, dass ein Käufer zusammen mit dem VK durchs Haus geht und vorhandene Mängel festhält. ...
Aus welchem Grund? Es spielt keine Rolle, ob Mängel vorhanden sind, denn gebrauchte Häuser werden i.d.R. mit Gewährleistungsausschluss verkauft, d.h. der Verkäufer braucht vorhandene Mängel nicht beseitigen. Dies ist Sache des Käufers.
Es genügt, wenn der Stromzähler und ggf. Gaszähler gemeinsam abgelesen wird.
Anders ist es bei Neubau-Kauf. Da bringt der Architekt, der den Neubau an den Käufer übergibt, ein Übergabeprotokoll mit und notiert die Mängel.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Im KV steht, dass alle vorhandenen Mängel vom VK behoben werden und alle Räume (wenn gewünscht vom K) renoviert werden.
Hat sich aber erledigt, wurde alles auf einem einfachen Stück Papier festgehalten und wid nun gemacht. _________________ ______________________________________________
habe keine
Der Verkäufer ist also aus jeglicher Haftung raus?
Mal angenommen, Ich kaufe ein Wohnhaus von einem Privaten Verkäufer.
Und ein Monat nach Verkaufsabwicklung bekomme ich einen Brief von der Baubehörde. Ich habe mich in der zwischenzeit Häuslich niedergelassen habe noch ein paar Dinge umgebaut und bekomme dann einen Brief, dass ich das Haus nicht nutzen darf.
Es stand 5 Jahre leer und damit ist jegliche Nutzung des Hauses erloschen. Der Vorbesitzer hat schon versucht ein Wohnrecht darauf zu bekommen, hat es aber nicht geschafft und ihm wurden schon Abmahnungen erteilt, weil er das Haus wiederrechtlich nutzte.
Wie ist die Rechtslage? Habe ich eine Chance, mein Geld wiederzukriegen oder auch Schadensersatz zu bekommen? Mir wurde das Haus als Wohnhaus verkauft und nun kann ich nicht drin wohnen. Ich darf es garnicht nutzen, wenn ich keine Strafe zahlen möchte...
......Und ein Monat nach Verkaufsabwicklung bekomme ich einen Brief von der Baubehörde. Ich habe mich in der zwischenzeit Häuslich niedergelassen habe noch ein paar Dinge umgebaut und bekomme dann einen Brief, dass ich das Haus nicht nutzen darf.
Es stand 5 Jahre leer und damit ist jegliche Nutzung des Hauses erloschen. Der Vorbesitzer hat schon versucht ein Wohnrecht darauf zu bekommen, hat es aber nicht geschafft und ihm wurden schon Abmahnungen erteilt, weil er das Haus wiederrechtlich nutzte.
Es spielt keine Rolle, ob ein Haus 5 Jahre oder 10 Jahre leersteht. In vorliegendem Fall jedoch fehlt es wohl an der Baugenehmigung. Nach dem Krieg wurden öfters Schrebergärten in Kleingartenanlagen zum Wohnen ausgebaut, angebaut und dauerhaft genutzt. Dies wurde von den Behörden jahrzehntelang toleriert, aber bei Eigentümerwechsel wars dann vorbei mit der Toleranz.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.