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Rechtsbehelfsbelehrungsfrist. Was ein Wort, wenn es das gibt.
Nach http://bundesrecht.juris.de/vwgo/__70.html soll sie 1 Monat betragen.
Wenn man in die Rechtsbehelfsbelehrung schreibt: "Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bekanntgabe weitere Beschwerde bei.... einlegen"
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.12.08, 13:41 Titel:
UM diese Frage zu beantworten müsste mann wissen, welche Behörde über welchen Tatbestand ggf. in welchem Bundesland entschieden hat. _________________ ausgezeichnet
Ui. So viele Informationen hab ich eigentlich garnicht ^^
Die Frage war eher allgemeiner Natur.
Also für Rheinland-Pfalz und NRW scheint es so zu gelten. Bei den südlichen und nördlichen bin ich mir noch unsicher, insbesondere bei dem "Militär". (also wenn die sowas schreiben)
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