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Verfasst am: 09.12.08, 10:16 Titel: Nutzniessung Wohnung/Kosten an Wohnung
Hallo,
ich habe überhaupt keine Ahnung wie hier die Rechslage ist. Und zwar folgender Fall: Mutter verkauft an Sohn Haus( 3 Parteien), wobei Sohn an Mutter 80 000 € zahlen muß. Diese Summe geht an 4 Geschwister, die auf ihren Erbanteil verzichten. Mutter erhält Nutzniessung an 2 Wohnungen, in einer wohnt sie selbst, in anderer Wohnung ist Mieter, von dem sie Mieteinnahmen einstreicht. In der 3.Wohnung wohnt Sohn.Nun müssen etliche Reparaturarbeiten an Mietwohnung gemacht werden. Muß Sohn als Eigentümer des Hauses aufkommen oder liegt es in der Pflicht des Nutzniessers?
Danke für die Erklärung!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 09.12.08, 10:48 Titel:
Ob der Eigentümer (Sohn) oder die Nießbraucherin (Mutter) für die Reparaturarbeiten an der Mietwohnung aufkommen muss, richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Mutter und Sohn, die bei der Einräumung des Nießbrauchs getroffen worden sind.
Wenn dazu nichts vereinbart worden ist, gilt folgendes: Die Nießbraucherin hat für die Erhaltung der Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen und deshalb für die Kosten üblicher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufzukommen. Die Kosten für wirtschaftliche Verbesserungen (Modernisierung) der Wohnung hat dagegen der Eigentümer zu tragen.
Ob der Eigentümer (Sohn) oder die Nießbraucherin (Mutter) für die Reparaturarbeiten an der Mietwohnung aufkommen muss, richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Mutter und Sohn, die bei der Einräumung des Nießbrauchs getroffen worden sind.
Wenn dazu nichts vereinbart worden ist, gilt folgendes: Die Nießbraucherin hat für die Erhaltung der Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen und deshalb für die Kosten üblicher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufzukommen. Die Kosten für wirtschaftliche Verbesserungen (Modernisierung) der Wohnung hat dagegen der Eigentümer zu tragen.
Das sehe ich genau diametral. Der Nießbrauch bedeutet doch, dass man der wirtschafltiche Eigentümer ist. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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