Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.12.08, 15:25 Titel: Verwalterwechsel - zweite Eigentümerversammlung
In einer Eigentümergemeinschaft wird auf der jährlichen Versammlung im November beschlossen, dass der Verwaltervertrag des Verwalters A nicht verlängert wird und ab 1.Januar Verwalter B tätig werden soll.
Verwalter A beruft nun für Dezember nochmals eine außerordentliche Versammlung ein, bei der die Hausgeldabrechnung 2007 und ein weiterer Punkt, Eigentümer E will noch ein Bauvorhaben an seinem Balkon genehmigt bekommen, besprochen werden soll.
Muss die Gemeinschaft so ohne weiteres kurz nach der ordentlichen noch eine außerordentliche Versammlung hinnehmen?
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 09.12.08, 21:45 Titel: Re: Verwalterwechsel - zweite Eigentümerversammlung
Klaus B hat folgendes geschrieben::
Muss die Gemeinschaft so ohne weiteres kurz nach der ordentlichen noch eine außerordentliche Versammlung hinnehmen?
Was heißt hinnehmen? Hingehen muss niemand, abstimmen muss ebenfalls niemand. Will der Verwalter hier die Kosten für die zweite Versammlung in Rechnung stellen oder worum geht es?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.