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Verwalterwechsel - zweite Eigentümerversammlung

 
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Klaus B
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 15:25    Titel: Verwalterwechsel - zweite Eigentümerversammlung Antworten mit Zitat

In einer Eigentümergemeinschaft wird auf der jährlichen Versammlung im November beschlossen, dass der Verwaltervertrag des Verwalters A nicht verlängert wird und ab 1.Januar Verwalter B tätig werden soll.

Verwalter A beruft nun für Dezember nochmals eine außerordentliche Versammlung ein, bei der die Hausgeldabrechnung 2007 und ein weiterer Punkt, Eigentümer E will noch ein Bauvorhaben an seinem Balkon genehmigt bekommen, besprochen werden soll.

Muss die Gemeinschaft so ohne weiteres kurz nach der ordentlichen noch eine außerordentliche Versammlung hinnehmen?
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Tagesordnungspunkte waren im November in der Einladung und weshalb wurde das nicht schon im November beschlossen ?

Was meint den Verwaltungsbeirat sofern es einen gibt ?
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 21:45    Titel: Re: Verwalterwechsel - zweite Eigentümerversammlung Antworten mit Zitat

Klaus B hat folgendes geschrieben::
Muss die Gemeinschaft so ohne weiteres kurz nach der ordentlichen noch eine außerordentliche Versammlung hinnehmen?

Was heißt hinnehmen? Hingehen muss niemand, abstimmen muss ebenfalls niemand. Will der Verwalter hier die Kosten für die zweite Versammlung in Rechnung stellen oder worum geht es?
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