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Verfasst am: 10.12.08, 19:53 Titel: Ausserordentliches Kündigungsrecht?? HILFE BITTE???
Hallo,
es ist ein bisschen kompliziert ich hoffe ich kann es gut genug beschreiben.
Also Person A schließt 17.04.2006 einen Fitnessstudiovertrag ab.
Normalerweise kostet der monatliche beitrag dafür 23,99 ,- € im Monat.
Dazu kommt noch ein Betrag von 99 cent die Woche. Dieser Betrag wird immer am Jahresanfang abgebucht. Ca 50 Euro.
dieser Vertrag ist auf 2 Jahre beschränkt.
Nun kommt aber noch´hinzu Das es zu diesem 2 Jahresvertrag noch einen Zusatzvertrag gibt von einer laufzeit von 5 Jahern. der vorteil dieses 5 jahresvertrages ist das keiner der beiden Vertragsparner nicht kündigen kann und damit dem Herrn A monatlich 14 euro des monatsbeitrages von 23,99,- euro erlassen werden. Also beträgt der monatliche Beitrag nur noch 9,99,- euro.
So. Nun will Herr A ausserordentlich kündigen da er verzogen ist weiter als 15 Kilometer vom Fitnnessstudio entfernt. Hirzu ein kurzer auszug aus dem 2 jahres vertrag:
Ungeachtet der vereinbarten Vertragsdauer kann das Mitglied aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen, insbesondere bei einem umzug weiter als 15 Kilometer vom fitnessstudio entfernt. in diesem Falle ist allerdings die gestundete einmalige Gebühr von 100 € zu entrichten.
Auszug aus dem 5 Jahres vertrag der eine Zusatzvereinbarung ist:
Bei vorzeitiger beendigung des vertragsverhältnisses gemäß Zusatzvereinbarung (5 Jahre) verpflichtet sich das Mitglied, die Nutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Mitgliedsdauer in voller höhe ohne beitragsnachlass zu entrichten unter berücksichtigung der bis dahin geleisteten zahlungen.
Also heißt das jetzt das Herr A alle monatlichen beiträge seit beginn des vertrages dies 14 monatlich zurückzuzahlen plus einer gebühr von 100 euro nur weil er umgezogen ist oder müssen diese Beiträge nur zurückerstattet werden wenn mann normal kündigt??
Herr A hat die kündigung per einschreiben am 2.12.2008 zum fitnesstudio geschickt und online bei post.de einsehen können das der brief zugestellt wurde. Jetzt behauptet das fitnessstudio das der brief nicht angekommen sein. Beleg für einschreiben vorhanden! Ab wann ist den eine Kündiigung eigentlichdurch ohne weitere Kosten. Da Herr A schriftlich immernoch nix bekommen hat?????
Vielen Dank schon mal für die Antworten wäre echt super Herr A ist auch nicht der einzige der Kündigt. Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!!!
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 11.12.08, 00:26 Titel:
Sehr komplizierter Vertrag.
Eine Brief gilt am Werktag nach der Zustellung als zugegangen, soweit ich weiß. Mithin am Tag nach dem Einschreibenseingang.
Soweit ich die Vertragsgeschichten entwirren konnte, scheint es mir so, also ob A 100,- Euro "Konventionalstrafe" bezahlen muss, um früher aus dem Vertrag über fünf Jahre zu kommen. Da er diesen vollkommen freiwillig und zusätzlich zu dem über zwei Jahre laufenden abgeschlossen hat, halte ich dies für rechtskonform. Meines Erachtens ist diese vertragliche Zahlungspflicht berechtigt. Der Umzug spielt keine Rolle, denn das Studio entlässt A ja aus seinem Vertrag gegen Zahlung eines Betrages.
Auch die vertragliche Zahlung der Differenz von 14,- Euro pro Monat kann meines Erachtens gefordert werden: A hätte ja auch einfach nur den Zwei-Jahresvertrag abschließen können, dann wäre der höhrere Betrag gleich fällig gewesen.
Meines Erachtens wird A in den bitteren Apfel beißen müssen und beides bezahlen. Das Unternehmen entlässt A aus seinem Vertrag.
die 100 euro sind nur für den 2 jahres vertrag.Das mit der 100 euro strafe ist ja noch okay. aber er kann doch nicht wenn jemand krank ist oder umzieht dann diese beiträge von 14 euro zurückverlangen für die ganzen fünf jahre?????? das ist doch abzocke. wenn herr A normal kündigt okay dann ja aber bei umzug und krankheit???
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.12.08, 12:21 Titel:
katmai hat folgendes geschrieben::
Eine Brief gilt am Werktag nach der Zustellung als zugegangen, soweit ich weiß. Mithin am Tag nach dem Einschreibenseingang.
Das ist komplette Unsinn.
Bei allem weiteren stimme ich Ihnen allerdings zu.
Vielleicht sollte A mal das Studio aufsuchen und fragen, wieviel und warum er nun zahlen soll, bevor er weiter spekuliert. [/quote] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 11.12.08, 16:57 Titel:
lunatic224 hat folgendes geschrieben::
die 100 euro sind nur für den 2 jahres vertrag.Das mit der 100 euro strafe ist ja noch okay. aber er kann doch nicht wenn jemand krank ist oder umzieht dann diese beiträge von 14 euro zurückverlangen für die ganzen fünf jahre?????? das ist doch abzocke. wenn herr A normal kündigt okay dann ja aber bei umzug und krankheit???
A hätte ja einfach nur den zweijahresvertrag abschließen müssen. Dann wäre das Ganze kein Problem gewesen.
A hat aber aus Kostengründen eine langfristige Bindung vereinbart, kann diese aber nicht erfüllen - von daher sehe ich da keine Chance.
Aber vielleicht sollte A wirklich Kontakt mit dem Studio aufnehmen - auf den Tisch hauen bringt meines Erachtens nichts.
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