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Verfasst am: 10.12.08, 20:18 Titel: verkürzte Kündigungsfrist wegen kurzer Wohnzeit
Hallo Zusammen,
gibt es aufgrund von einer kurzen Wohnzeit eine verkürzte Kündigungfrist? Folgender Fall:
Mieter P muss für ein langfristiges Projekt in eine andere Stadt gehen. Er mietet ab Mai eine Wohnung. Im Dezember erfährt Mieter P, dass das Projekt frühzeitig aufgelöst wird. Im Mietvertrag stehen die üblichen 3 Monate. Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag rauszukommen?
wenn sich der VM auf einen Aufhebungsvertrag einlässt --> kein Problem
"Probezeit" wie bei einem AV gibt es im Mietverhältniss nicht.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Möglicherweise könnte sein das der Mieter aufgrund dessen sonst seine Arbeit zu verlieren ein (Sonder)Kündigungsrecht für längerfristige Mietverträge hat. Grundsätzlich aber ist bei unbefristeten Mietverträgen von 3 Monaten Kü-frist kein "Härtefall" der zu einer kürzeren Kündigungsfrist führen könnte.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.12.08, 12:09 Titel:
Werner hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise könnte sein das der Mieter aufgrund dessen sonst seine Arbeit zu verlieren ein (Sonder)Kündigungsrecht für längerfristige Mietverträge hat.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch den AG, weil der AN vorübergehend für zwei Wohnungen Miete zahlen muß? Das wäre wohl ziemlich einzigartig... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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