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Hallo
Hintergrund: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, vom Grunde genehmigt
Beginn 30.09. der effektiven Maßnahme
Angeblicher Telefonanruf am 29.09., dass die Maßnahme genehmigt wurde. Diesen Anruf hat es nie gegeben. Schriftliche Genehmigung kam am 05.10.
Start der Maßnahme nun am 11.11. Beschwerde eingereicht. Schreiben aus Dezember, dass die Maßnahme doch telefonsich genehmigt wurde.
Aus der Verwaltungsakte der BfA läßt sich folgendes Entnehmen. Vom Anruf kein Hinweis. Erst nachträglich im Januar eingefügt. Wie gesagt, vorher wurde dieser Anruf mit keinem Wort erwähnt.
Verlust: Differenz zwischen ALG I und Übergangsgeld.
Hallo
die Vorbereitungszeit spielt hier keine Rolle. Die Massnahme sollte am 30.09. beginnen. Der 2. Teil am 11.11.08. Da der 30.09. ein Samstag war.
Es geht auch nicht darum. Der Beitrag wurde ins Sozialrecht verschoben, kam aus dem Verwaltungsrecht, wo er auch hingehört. Es geht darum. dass man die Maßnahme angeblich einen Tag vor Beginn, 29.09., angeblich bestätigt hat.
Dies ist aber nicht der Fall gewesen. Ich habe mich schriftlich beschwert und bekam dann diese Aussage "man hat sie ja angerufen". Da eine Verwaltungsakte fortlaufend nummeriert ist, also jede Notiz etc eine Nummer bekommt, findet man nun 4 Monate später eine Notiz, dass man mich angerufen hätte. Diese Notiz wurde nachträglich eingefügt.
Diesi st nach meiner Meinung undenkbar. Es sieht aus, als ob man bewußt - nachdem ich mich beschwert habe - die Telefonnotiz nachträglich eingefügt hat.
Der Beitrag wurde ins Sozialrecht verschoben, kam aus dem Verwaltungsrecht, wo er auch hingehört.
Mitnichten hat das was mit Verwaltungsrecht zu tun , zumal das Sozialrecht ein eigenes Verwaltungsverfahrensgesetz hat.
Falls der Leistungsakte oder der Telefonnotiz der Charakter einer Urkunde zukäme wäre die Angelegenheit mglw. , so eine vorsätzliche Fälschung (wie hier wohl unterschwellig vermutet wird) nachgewiesen werden könnte, im Strafrecht anzusiedeln.
Falls ein kausaler Schaden durch das Verhalten eines Behördenmitarbeiters verursacht worden wäre, könnte man über Amtshaftungsrecht oder ähnliches nachdenken, ggf. Schadenersatzrecht also Zivilrecht.
Zitat:
Da eine Verwaltungsakte fortlaufend nummeriert ist,
Quelle?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Der Tip kam sogar aus der Verwaltung einer Großstadt.
Danke für Hnweis. Da ich persönlich gegen, 3 Verfahren - Rente - Leistungen zur Teilhabe an sich selber - diesen Fall. die BfA klage, gegen meine Kankenkasse, habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr alles hinzunehmen. Man könnte über das "Verfahren", weil alles aus einem Vorgang stammt, ein Buch füllen.
Dieser Verwaltungsvorgang, nachträglich eingeschobene Telefonate - Notizen, finden wir auch in einem Statement der Agentur für Arbeit. SGB III § 37. Zuspäte Meldung. Wenn man den Fall hier veröffentlicht, herzlichen Glückwunsch. Vor Ablauf der 3 Monate - Lange Kündigungsfrist - wurde ich eingeladen - an die BfA abgegeben. Die BfA wäre nun zuständig. Aber gleichzeitig bestätigen sie, dass sie für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Ergo, ich habe mich wohl Arbeitslos gemeldet. Als es dann zur Leistung kommen sollte, bin ich nicht abgegeben worden, es gab nicht die Einladungen (liegt alles schriftlich vor) und man hat die Leistungen gekürzt.
Die Telefonate im Vorfeld wurden alle nachträglich eingefügt. Das blöde nur sie haben sich vertan. Die Gespräche sind alle ein Jahr später erfolgt.
Es ist schon so, dass Akten i.d.R. chronologisch geführt werden, zumindest bei der DRV Bund. Und es mutet schon etwas seltsam an, wenn auf einem Blatt aus dem Jahr 2008 hinten handschriftlich "Mit dem Vers. telefoniert, Sachlage erörtert" mit einem Datum aus dem Jahr 2007 ergänzt wird.
Wenn die sie damit besch...ubsen wollten, hätten die den Vermerk sicherlich entsprechend weiter vorne in der Akte nachgetragen, also muss da irgendein anderer Grund für diesen Vermerk vorliegen. Aber wie Ronny schon so treffend bemerkte, wäre das weder ein verwaltungs- noch ein sozialrechtliches Problem, falls jemandem daraus ein Schaden entstanden sein sollte.
Und auch Rembrand hat im Prinzip schon alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt
Zitat:
ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles lässt sich hier ohnehin nicht viel sagen.
_________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Habe mit der DRV gerade gesprochen. Die notiz ist erst erstellt worden, als ich mich beschwert habe. Es gibt eine im Januar erstellte Notiz von einer Besprechung aus Dez. dass der besagte Telefonierer mich im September angerufen hat.
Das wirtzige ist nur, dass dieses Gespräch erst notiert wurde, nachdem ich Beschwerde einreichte
Na ja, ich kenne bessere Witze, aber sei's drum...
Und nu?
Sie (und auch die DRV) sollten sich nun darauf konzentrieren, die offenbar bewilligte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nun möglichst zügig durchzuziehen und den - möglicherweise vorliegenden - Bearbeitungsfehler nicht dazu hernehmen, die Maßnahme insgesamt scheitern zu lassen. Vergeuden Sie Ihre Energie nicht auf irgendwelchen Nebenschauplätzen.
Zum - möglicherweise entstandenen Schaden: siehe oben --> Zivilrecht _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Steht da irgendwo,dass die Lestung nicht durchgeführt wurde ?
Also ein Witz Ihrerseits... Die Maßnahme wurde durchgeführt, nur nicht zum eigentlichen Beginn. Sondern gute 2 Monate später. Ich bitte vielleict einmal nicht immer etwas von sich aus vorrauszusetzen, wenn man etwas liest.
Der Schaden besteht darin, dass anstelle Übergangsgeld - ALG I Leistungen gezahlt, bzw. abgezogen wurden. Wie man es nun sehen möchte.
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