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Verfasst am: 11.12.08, 20:07 Titel: Frage zu Anwaltskosten Bitte
hallo zusammen,
person A hat einen anwalt, person B auch. gegen A wird wahrscheinlich ein mahnbescheid angestrebt.
ursprungs (gesamt-forderung) von B und dessen mandantin 115.000EUR. im rahmen des mahnbescheids wir aussergerichtlich eine summe von B über 65.000EUR angeboten, angestrebt und von B vorgeschlagen. welche summe zählt nun in bezug auf RA kosten von A (beklagter) an RA person B ?
mit welchen zwischenmenschlichen mitteln kann mann einen mahnbescheid = titel evtl. umgehen ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
nachdem was ich aus der Schilderung entnehme, könnte folgende Antwort passen:
Die Anwaltskosten berechnen sich, das nimmt DonCorleone zu Recht an, aus dem sog. Gegenstandswert.
Und hier gilt: Maßgeblich ist, worüber man sich einigt, nicht worauf. Sollte klar sein. Man stelle sich vor, dem RA von A wäre es gelungen, dass B anstatt von 115.000,- nur 1,- Euro verlangt. Sollte der RA von A deswegen weniger bekommen, als wenn A mehr oder alles hätte zahlen müssen?
Grüße
Edit: Für die 2. Frage wären die Mediations-Cracks gefragt.
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