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ich möchte nun in den nächsten Wochen einen "Hausbauvertrag" abschließen. In der Baubeschreibung des Unternehmens steht drin, dass der Bau nach den EnEV2007 ausgeführt wird. Nun hört und liest man viel über die neue EnEV2009.
Da mein Haus erst im April 2009 gebaut werden soll, bin ich nun verunsichert und weiß nicht, welche EnEV zugrunde gelegt werden soll.
Soweit ich es verstanden habe, gilt die EnEV2009 noch gar nicht bzw. weiß auch keiner, wann diese 2009 kommen soll. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Bauantrag aus? Wenn ich diesen stelle und die EnEV2009 noch gar nicht gültig ist, kann ich nach altem Recht bauen....
Ich habe einfach Bedenken, dass ich nun den Vertrag abschließe und nachher die neue Verordnung gilt und ich nicht alles dafür erfülle. Dann müsste ich ja auf eigene Kosten noch weitere Änderungen am Haus vornehmen, damit dieses überhaupt gebaut werden kann?
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