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Verfasst am: 13.12.08, 03:29 Titel: Wohnrecht auf Lebenszeit und Miete...
Hallo ins Forum,
ich habe eine grundsätzlich Frage bezüglich eines Wohnrechts auf Lebenszeit - eingetragen im Grundbuch. Zusätzlich zum Wohnrecht auf Lebenszeit wurde ein Mietvertrag mit demjenigen, der im Haus das Wohnrecht auf Lebenszeit erhielt geschlossen. Nun kommt dieser den Mietzahlungen nicht nach.
Ist das Wohnrecht nun grundsätzlich anfechtbar oder kann man es wieder aus dem Grundbuch austragen lassen?
Kann man pauschal nicht beantworten.
Dazu sollten man zunächst sämtliche Unterlagen (also Mietvertrag, die Eintragungsbewilligungn zum Wohnrecht nebst schuldrechtlichen Vereinbarungen und die Grundbucheintragung) besorgen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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