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Verfasst am: 14.12.08, 14:32 Titel: Rechte von werdenden Müttern?
Hallo,
habe nach diesem Thema im Internet recherchiert und dort den Hinweis gefunden, dass für Beamte nicht die selben Grundlagen gelten, wie für Angestellte, sondern im Beamtengesetz Regelungen zu finden seien.
Kann mir jemand von Euch einen Tipp geben, wo ich etwas hierzu finde?
Es geht um die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Beamten, wenn eine Schwangerschaft vorliegt bzgl. Überprüfung des Immunstatus, Änderung der Arbeitsbedingungen etc.
vielen Dank für die Antwort. Ich habe jedoch in einer Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden für zum Mutterschutz" der bmfsfj gelesen:
"Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind."
Deshalb dachte ich, dass es im Beamtenrecht vielleicht Paragrafen gibt, die das insgesamt nochmal regeln.
Aber wenn Du sagst, dass das Mutterschutzgesetz so erstmal ebenfalls gilt, hilft mir das schon weiter! Danke
Das Mutterschutzgesetz gilt für Beamtinnen tatsächlich nicht. Die entsprechenden Schutzregelungen des Beamtenrechts sind in der Mutterschutzverordnung niedergeschrieben und sie alleine sind insoweit "geltendes Recht".
kunne 60 meinte wahrscheinlich (und das zu Recht), dass die beamtenrechtlichen Vorschriften den Mutterschutz nicht neu erfunden haben und die Regelungen im Mutterschutzgesetz daher auch einen guten Überblick über die Schutzvorschriften für Beamtinnen geben.
Nachlesen kann man die Mutterschutzverordnung übrigens hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschbv/gesamt.pdf
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