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ALGII und Vermögen

 
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pAnkA
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 15:19    Titel: ALGII und Vermögen Antworten mit Zitat

Hi,
hätte da mal einen fiktiven Fall an dem gern möglichst Viele sich beteiligen können. =)
Also:

A ist Oktober 08 mit dem Studium fertig und seit dem auf Jobsuche. A wohnt noch bei seinen Eltern und erhält von ihnen monatlich 100Euro Taschengeld. Leider müssen A´s Eltern gerade auch die Krankenversicherung von A bezahlen. A ist nicht Arbeitslosengeld berechtigt, weil er noch nicht gearbeitet hat. A ist zwar 25Jahre alt, aber da A noch bei den Eltern wohnt gilt die Unterhaltsvermutung, so das A keinen Anspruch auf Hartz4 hat. A hat Vermögen von 6000Euro bis Mai 08 besessen, hat dieses Konto aber dann gekündigt. Das Geld läuft seitdem auf den Namen seiner Eltern.
Jetzt möchte A ausziehen (in eine Wohnung die von den Quadratmetern und dem Mietpreis für Hartz4-empfänger erlaubt ist). Dazu muss A erst den Mietvertrag unterschreiben und dann den Hartz4-Antrag stellen.
Kann es passieren, das A`s Antrag wegen der 6000Euro abgelehnt wird? Oder gilt wirklich nur das DERZEITIGE Vermögen?

Danke schonmal für die Antworten und viel Spaß beim Grübeln:)
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 17:04    Titel: Re: ALGII und Vermögen Antworten mit Zitat

pAnkA hat folgendes geschrieben::
Das Geld läuft seitdem auf den Namen seiner Eltern.

*räusper* Böse

pAnkA hat folgendes geschrieben::
Kann es passieren, das A`s Antrag wegen der 6000Euro abgelehnt wird?

Ja. Über § 33 SGB II holt sich die Behörde A's Anspruch gegen seine Eltern aus § 528 BGB.

Ansonsten sei A dringend empfohlen, sich mal den für ihn geltenden Vermögensfreibetrag auszurechnen und zu überlegen, ob sich wegen der Differenz zum tatsächlich vorhandenen Vermögen der Ärger lohnt.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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