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Führerschein im EU-Ausland. Basics bezügl. des Wohnsitzes.

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 11:31    Titel: Führerschein im EU-Ausland. Basics bezügl. des Wohnsitzes. Antworten mit Zitat

Bekanntlich müssen Führerscheine, die im EU-Ausland "gemacht" wurden grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Land in dem der Führerschein gemacht wurde von mindestens 185 Tagen.

1. Muss dieser Wohnsitz 185 Tage vor der Prüfung im dortigen Land bestehen oder reicht eine Wohnsitznahme auch nach der bestandenen Prüfung aus?

2. Reicht auch ein Zweitwohnsitz im EU-Ausland aus?
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 21:14    Titel: Re: Führerschein im EU-Ausland. Basics bezügl. des Wohnsitze Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
1. Muss dieser Wohnsitz 185 Tage vor der Prüfung im dortigen Land bestehen oder reicht eine Wohnsitznahme auch nach der bestandenen Prüfung aus?


Egal, Hauptsache ohne Unterbrechung.

Zitat:
2. Reicht auch ein Zweitwohnsitz im EU-Ausland aus?


Nein.

Das ganze ist noch mit Vorbehalt zu genießen, denn wenn ich Mr. X (und die neueste Rechtsprechung) richtig interpretiere, kann es auch genügen, wenn ein Wohnsitz im Ausstellungsstaat im Führerschein vermerkt ist.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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