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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 15.12.08, 20:27 Titel: Mietschulden-Mietvertrag mit 2 Personen |
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Hallo,
folgende Situation:
Person A und B schlossen gemeinschaftlich einen Mietvetrag
für einen Raum.
Für diesen Raum sind Mietschulden in höhe von 400 € entstanden, welche jetzt gerichtlich von beiden eingeklagt werden. Da Person B privat noch Schulden an A hat, will er diese Summe alleine übernehmen und dies dem Gericht mitteilen und dies auch der Person A schriftlich bestätigen.
Nun meine Frage:
Sollte Person B nun nichts dem Gericht mitteilen, muss dann trotzdem Person A für alles aufkommen.
Danke
illonk |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 15.12.08, 21:24 Titel: |
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Da beide den Mietvertrag unterschrieben hatten, denke ich das beide einen Brief mit dem gleichen Inhalt bekommen haben.
Meiner Meinung nach wurden beide nur angeschrieben damit beide über den Sachverhalt Bescheid wissen und falls einer nicht zahlt der andere zur Zahlung ran gezogen wird.
Ich denke mal wenn einer der beiden Parteien dem Gericht mitteilt das er die Mietschulden begleicht, wird es ausreichen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 15.12.08, 21:55 Titel: |
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danke pcwilli,
aber würde die schriftl. Bestätigung von B an A reichen, wenn B dies nicht dem Gericht mitteilt und das Gericht sich dann an A wenden würde. ?
Wendet sich dann das Gericht an B, wenn A dieses Dokument vorlegt ?
Danke
illonk |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 15.12.08, 22:31 Titel: |
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Ich denke mal wenn dem Gericht mitgeteilt wird das die Zahlungen von der oder der Person durchgeführt werden wird es schon ausreichen.
Sollte die Person die Zahlungen nicht durchführen wird sich das Gericht wieder an die andere Person wenden.
Die persönlichen Abmachungen sind für das Gericht uninteressant, da der zweite Mieter bis Ende der Mietzeit als Vertragspartner im Vertrag steht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 15.12.08, 22:41 Titel: |
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Danke pcwilli,
so in etwa habe ich mir das auch schon gedacht.
Wünsche eine Gute Nacht
Gruß
illonk |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 15.12.08, 23:00 Titel: |
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Das Gericht wird es nicht interessieren, wer nun von den beiden Vertragsnehmern die Schuld begleicht. Also bezahlen und dem Gericht den Zahlungsbeleg vorlegen.
Wie die beiden Mieter das dann unter sich regeln, kann dem Gericht ebenfalls egal sein. Die Forderung steht und ist offenkundig unstreitig. |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.12.08, 00:20 Titel: |
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Hallo,
hierzu noch eine andere Frage,
Person B nimmt die Klage alleine an, gibt wie bereits gesagt dies dem Gericht bekannt,sich in dieser Sache ausschlieslich nur noch an Ihn zu wenden.
In disem Fall wäre dann die Sache für Person A gelaufen.
Person A geht es eigentlich nicht unbedingt um diese 400 € (200 € anteilmäßig) , aber Person A hätte somit die Möglichlichkeit, einen Teil der offenen Schulden von B an ihm schon mal etwas einzutreiben.
Es wäre somit ein Deal für Person A. Person B ist damit im Moment ja auch einverstanden. Nur Person A traut dem nicht so ganz.
MfG
illonk |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 16.12.08, 03:01 Titel: |
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Auch das wird das Gericht nicht und schon gar nicht den Kläger interessieren.
Die Klage ist gegen beide Mieter gerichtet. Wenn B erklärt, dass er die Klage alleine annehme, müsste der Kläger ja die Klage gegen A zurücknehmen.
Sinn und Zweck der Klage ist die Beitreibung von Mietrückständen und nicht zur Abgabe von Erklärungen.
A und B müssen sich selbst einig werden. |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.12.08, 09:26 Titel: |
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| A und B kriegen die Sache nicht mit irgendwelchen Schriftstücken, sondern nur mit sofortiger Bezahlung der Schulden aus der Welt. Ansonsten werden sie beide zur Zahlung verurteilt, da können sie schreiben, an wen und was auch immer. |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.12.08, 12:11 Titel: |
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Hallo Ulrich,
wie ist das zu verstehen, dass beide zur Zahlung verurteilt werden.
Zahlen beide 400 € insgesamt , somit 800 € und der Kläger bucht einem von beiden dann 400 € zurück ?
Es müsste doch für des Gericht reichen, wenn B schriftlich erklärt, die Sache alleine zu bereinigen und das Gericht dies dem Kläger mitteilt. Somit müsste die Sache gerichtlich doch erledigt sein. Soltte dann B dem Kläger das Geld nicht überweisen, das wäre dann eine andere Sache.
Was A und B im Vorfeld untereinander ausmachen, wird dem Gericht ja nicht mitgeteilt.
Um die Sache noch mal zu verdeutlichen.
Die Schuld wird sebstverständlich bezahlt, auch wenn A dies alleine tun muss.
Nur sieht A im Moment nicht ein, dies zu tun, da B bereits Schulden an A hat und bis zum heutigen Tag von B keinen Cent bekommen hat. A will das so intern für sich mit B klären und B ist ja auch einverstanden mit der Lösung.
A wollte eigentlich nur wissen, ob bei Nichtzahlung von B es dann später zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wovon dann A im Vorfeld nichts weiss und plötzlich vor Gericht steht, obwohl er glaubte, die sache wäre bereinigt.
Danke
illonk |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.12.08, 12:23 Titel: |
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Beide werden gemeinschaftlich zur Zahlung der offenen Summe verurteilt. Wer dann welchen Anteil bezahlt interessiert das Gericht und den VM nicht. Wenn dann zum Beispiel A 90% bezahlt und B 10% oder A 100% oder B 100% oder oder oder ist egal, hauptsache die komplette Summe geht beim VM ein.
A haftet genauso wie B, wenn A nun alles B überlässt und B juckt der Spass nicht, kann es sein das A "überraschend" zu der Verhandlung geladen wird. Dagegen kann A aber auch rein gar nichts machen, ausser sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
By the way, der ganze Spass kostet wesentlich mehr als die offene Summe, denn es kommen noch die Gerichts- und Anwaltskosten (auch für den Anwalt des VMs) hinzu. |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.12.08, 13:11 Titel: |
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Zitat: wenn A nun alles B überlässt und B juckt der Spass nicht....
zählt denn ein Schriftstück mit Unterschrift von B nichts. Wertlos?
Genauso könnte A ja B alles überlassen und sich um nichts kümmern.
Einer zahlt, mämlich der, der sich schriftlich auch dazu verpflichtet hat und das Schriftstück ist Wertlos bei Gericht.? Jetzt versteh ich die Welt nicht mehr.
Gruß
illonk |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.12.08, 13:19 Titel: |
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| Ja für das Gericht spielt das keine Rolle, es zählt der Mietvertrag und da drin sind A und B gemeinsam Mieter und somit gemeinsam Schuldner. Wer von beiden was oder wieviel zahlt spielt gegenüber dem VM keine Rolle und nur darauf kommt es an. Was die beiden Mieter untereinander ausmachen ist einzig und allein deren Sache. Deshalb tut das in dem Prozess auch nichts zur Sache. |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.12.08, 13:27 Titel: |
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Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo denke ich mal beide geladen werden, wird dann einer zur Zahlung verdonnert oder beide je zur Hälfte. Sollte letzteres zutreffen, wäre für A schon geholfen, denn sonnst hätte B weitere 200 € Schulden an A.
Danke |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 16.12.08, 13:45 Titel: |
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beide werden verdonnert, der VM wird sich dann denjenigen raussuchen wo eher was zu erwarten ist z.b. B ist harzIV empfänger u. A verdient 2.000€ netto, so wird der VM sich an A halten. in diesem beispiel müsste A sich dann die kohle von B holen, ist bei B nix zu holen so hat A pech!
egal was A u. B untereinander für verträge machen, diese dürfen nicht zu lasten dritter gehen - dies würde ein solcher vertrag. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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