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Verfasst am: 15.12.08, 11:19 Titel: unzulässige Anforderung des Vermieters?
Hallo,
Vor 4 Monate hat Mieter (A) einen Laden gemietet. Der Vermieter (B) macht seitdem viel Ärger und stellt entgegen seiner anfänglichen Aussagen immer wieder nach Meinung des A ungerechte Anforderungen.
Vor Vertragsabschluss hatte B zugesichert, dass der Laden unabhängig vom Haus ist und eine Flurreinigung und ähnliches käme für A nicht in Frage. Zwei Monate danach hat B zu A eine Brief geschrieben. Im Brief hat B entgegen seiner Aussage die Anforderung gestellt wonach A den Gehweg in Flur bis zum Kellerraum und auch das Podest der Außentür einmal in der Woche reinigen muß. Diese werden übrigens auch von allen Hausbewohner benutzt und keiner sich an deren Reinigung beteiligt. A selbst benutz manchmal die Flur. B bekommt übriges von A Nebenkosten und in Vertrag steht Flurreinigung gehört zu Nebenkosten. Nachdem A den Brief gelesen hat, hat den B angerufen um mit ihm zu reden und ihn an seine anfängliche Aussage zu erinnern. A konnte nur seine Vertretter erreichen und ihm sagen.
Vor einigen Tagen und zwei Monate danach erneut hat B zu A einen Brief geschickt. Er verlangt von A, dass A die Flur und das Podest einmal in der Woche reinigen muss und darüber hinaus beim Tragen der Mülltonne von Flur nach Außen mitmachen muss anderenfalls hat B gedroht wird er es auf Kosten des A machen lassen. Dann hat A ihm an seine Aussage vor dem Vertragsabschluss erinnert darüber hinaus sagte A, dass B von ihm für diese Sachen Nebenkosten bekommt und die gehören zu Nebenkosten. A bleibt bei seiner Haltung und sagte er hätte mit seiner Aussage nicht so gemeint! und behauptet es stehe im Vertrag und B solle den Vertrag (eine Standardvertrag) gut durchlesen. A glaubt, dass B den Vertrag falsch interpretiert. A sagte zu B er macht ungerechte Anforderung weil A nicht in diesem Haus wohnt und seine Abfall steht in keinem Verhältnis zu anderen Müll und ist sehr gering. darüberhinaus A entsorgt seine geringe Abfall selbst. B sagte zu A dann kündigen Sie! A sagte wird auch das tun. B sagte die verbleibende Zeit (wäre dann 6,5 Monate) müsse A seine „Verpflichtungen“ tun.
B hatte zu vor auch durch seine falsche Angaben in Bezug auf Strommzähler zu Stromfirma (in dem er drei Zähler statt eine an A angebunden) und falsche Angaben bezüglich des Orts der Telefonverteilers für viel Ärger und Zeit-Aufwand gesorgt.
A kann sich an seine Arbeit nicht mehr konzentrieren und möchte in kurze kündigen und die Grunde in der Kündigung schreiben.
Waren die Fragen schwer zu beantworten? keine Idee? hat keiner gleiche Probleme gehabt?
Schwer zu beantworten? Nein, sondern so einfach, dass der TE dies mit ein klein wenig Denkanstrengung selbst schaffen sollte...
Wenn die Durchführung der Treppenhausreinigung durch die Mieter vereinbart ist, interessiert sich niemand mehr dafür, der Mieter sich zusammenphantasiert. Es kommt also schlicht und einfach auf den Inhalt des Vertrags an.
Dass die anderen Bewohner den Treppenhausbereich, der vom Mieter geputzt werden soll, ebenfalls nutzen ist wohl der dümmste denbare Einwand gegen eine Verpflichtung zur Reinigung.
Viele Mieter scheinen mit dem Unterschied zwischen Kosten und Vorauszahlungen intelektuell überfordert zu sein. Dass irgendeine Kostenart umgelegt werden kann bedeutet noch nicht, dass diese Kosten auch anfallen.
Zitat:
A kann sich an seine Arbeit nicht mehr konzentrieren und möchte in kurze kündigen und die Grunde in der Kündigung schreiben.
Spätestens damit wird die Geschichte endgültig albern.
Die antwort war zum großen Teil unklar und vermieterorientiert!! es geht nicht um Verpflichtung sondern um ungerechtefertige Verhalten.leider habe ich keine fachkundige Antwort bekommen.
Die antwort war zum großen Teil unklar und vermieterorientiert!! es geht nicht um Verpflichtung sondern um ungerechtefertige Verhalten.leider habe ich keine fachkundige Antwort bekommen.
Doch, das haben Sie! Nur nicht die Antwort, die Sie sich erhofft haben.
Kündigen Sie doch den Mietvertrag einfach ordentlich.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
es geht nicht um Verpflichtung sondern um ungerechtefertige Verhalten
Doch. RM hats schon geschrieben: Es geht nur darum, was im Mietvertrag genau vereinbart ist. Nicht beweisbare, tatsächliche oder vermeintliche mündliche Nebenabreden kann man vergessen. Wenn man sich über den Vertragsinhalt nicht einig ist, wird notfalls ein Richter entscheiden müssen, wie der auszulegen ist.
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