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Ich: Untermieterin soll Strom nachzahlen

 
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Karen Müller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:54    Titel: Ich: Untermieterin soll Strom nachzahlen Antworten mit Zitat

Hallo, ich hab eine Frage:

Seit 4 Monaten bin ich Untermieterin, nun zeihe ich aus. Für diese 4 Monate hat mir meine Untermieterin eine Nachzahlung angedroht.

In meinem Vertrag steht wörtlich folgendes: "Die Miete beträgt X Euro. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhungen im Hautmietverhältnis schriftlich nachweist."

Die Miete ist warm, das steht aber leider nicht im Vertrag, das, was ich oben geschrieben habe, ist alles dazu. Mündlich, was ja leider nicht zählt, ist Strom enthalten, sowie sonstige Nebenkosten. Das Wohnzimmer habe ich mitgemietet, hier war die Heizung komplett ausgedreht, da ich und meine Mitbewohnerin das Wohnzimmer kaum nutzten. Nur in meinem Zimmer habe ich immer geheizt, aber dafür bezahle ich auch 80 Euro an Nebenkosten (Internet (wird durch 4 geteilt) und Strom.

Inwiefern kann sie mich zur Nachzahlung heran ziehen??? Über eine Tendenzauskunft wäre ich sehr dankbar!!!


Liebe Grüße, Karen
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 10:25    Titel: Re: Ich: Untermieterin soll Strom nachzahlen Antworten mit Zitat

Karen Müller hat folgendes geschrieben::
. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.


Es wurden also keine schriftlichen Angaben über zu zahlende Nebenkosten gemacht? Voraussetzung ist immer, dass der Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung enthält, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden dürfen.
Nach einem Rechtsentscheid des OLG Hamm RE WM 97, 542 soll es ausreichen, wenn im Vertrag steht : Neben der Miete sind.....die Kosten für Betriebskosten gem. der II Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu zahlen. Hinter Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 II Berechnungsverordnung verbergen sich alle rechtlich zulässigen Betriebskostenarten.
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Karen Müller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 10:54    Titel: keine weiteren Angaben zu Nebenkosten im Vertrag.... Antworten mit Zitat

Hallo Werner,

Nein, dass ist alles, was unter der Rubrik Miete und Nebenkosten steht. Sonst steht nirgends etwas mit Nebenkosten.
In einer E-Mail, die ich auch noch habe, schrieb sie (als sie mir das Wohnungs/Zimmerangebot machte) der Mietbetrag X ist warm und alles sei darin enthalten (Strom, Internet, etc...).

Was bedeutet das nun, dass diese Nebenklausel, wie du sie angesprochen hast, nicht im Vertrag steht? Ist das jetzt nachteilig für mich???

Vielen Dank für deine erste Antwort!!!!

Liebe Grüße, Karen
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn im Mietvertrag die Zahlung von Nebenkosten ausdrücklich vereinbart ist sind auch Nebenkosten zu zahlen, ansonsten sind diese im Mietzins bereits enthalten.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:25    Titel: Re: Ich: Untermieterin soll Strom nachzahlen Antworten mit Zitat

Karen Müller hat folgendes geschrieben::
Mündlich, was ja leider nicht zählt, ist Strom enthalten, sowie sonstige Nebenkosten.

Verträge sind grundsätzlich auch mündlich vereinbar und wirksam. Es bleibt halt nur die Beweislast.

Ich lese die Regelung im Mietvertrag als Pauschalvereinbarung der Nebenkosten. Das würde bedeuten, dass es weder eine Nachzahlung gibt noch eine Gutschrift.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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